Von: Ivd
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die von der Landesregierung verabschiedeten neuen Förderkriterien für gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe und dankt Landesrat Luis Walcher für die enge Zusammenarbeit und die gezielten Anpassungen der Richtlinien. Für den HGV ist die Entscheidung ein wichtiges und ermutigendes Signal für den Erhalt der gastgewerblichen Nahversorger und damit für das gesellschaftliche Leben in vielen Ortschaften Südtirols. „Dorfbars und Dorfgasthäuser sind weit mehr als wirtschaftliche Betriebe. Sie sind Treffpunkte, Orte der Begegnung, Stuben der Gemeinschaft und ein Stück gelebter Dorfkultur. Hier wird diskutiert, gefeiert, getrauert und zusammengehalten. Wer das Leben in den Ortskernen stärken will, muss auch diese Nahversorgungsbetriebe erhalten“, betont HGV-Präsident Klaus Berger.
Die Richtlinien sehen eine zielgerichtete Unterstützung für die Eröffnung und Aufrechterhaltung von gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieben vor, insbesondere in strukturschwachen Ortschaften. Auf Basis von Rückmeldungen aus den Mitgliedsbetrieben hatte der HGV mit Landesrat Luis Walcher über Möglichkeiten zur Ausweitung der Förderkriterien beraten. „Die nun von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher beschlossenen Anpassungen greifen zentrale Anliegen des Verbandes auf, um diese Unterstützungsmaßnahme für Dorfgasthäuser und Bars leichter zugänglich zu machen und dadurch mehr Betriebe zu unterstützen. Jedes Dorfgasthaus, das aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit schließen muss, ist eines zu viel“, unterstreichen HGV-Vizepräsidentin Judith Rainer und Vizepräsident Hansi Pichler.
Neu ist, dass Betriebe mit einer Jahreslizenz, die ihre Tätigkeit in den letzten drei Kalenderjahren für mehr als 60 aufeinanderfolgende oder mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage ausgesetzt haben, nicht mehr als „zweiter Betrieb“ gelten. Somit kann der eigentliche gastgewerbliche Nahversorgungsbetrieb in der Ortschaft, der als einziger fast das ganze Jahr geöffnet hat, nun einen Förderbeitrag erhalten. Diese Änderung war wichtig, da bisher einige Betriebe nicht gefördert werden konnten, weil es in der Ortschaft einen weiteren Betrieb mit Jahreslizenz gab, dieser aber für einige Monate im Jahr geschlossen hatte. Zudem kann die Förderung für die Aufrechterhaltung künftig in strukturschwachen Ortschaften auch dann gewährt werden, wenn zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind. “Somit wird die Realität vor Ort besser berücksichtigt, und das gibt vielen Wirtinnen und Wirten neuen Mut“, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Weitere Anpassungen betreffen auch die Regelungen zu Ruhetagen und Öffnungszeiten. Positiv bewertet der HGV zudem die Erhöhung des Beitrags für die Aufrechterhaltung eines Betriebes von 12.000 auf 13.000 Euro pro Jahr, um ihn an den Nahversorgungsbeitrag im Handel anzugleichen. Falls in strukturschwachen Ortschaften zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind, wird ein Beitrag von bis zu 8.000 Euro für die Aufrechterhaltung gewährt. Für Neueröffnungen bleibt ein einmaliger Beitrag von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.




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