Von: mk
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ist erfreut, dass der Lohnausgleich nun auch für Neuanstellungen ab dem 13. Juli 2020 möglich ist.
Mit dem August-Dekret wurde in Rom verfügt, dass der Lohnausgleich für Mitarbeiter, welche pandemiebedingt das Arbeitsverhältnis unterbrechen mussten, verlängert wird. Jene Mitarbeiter, die ab dem 13. Juli 2020 angestellt wurden, waren vom zusätzlichen Lohnausgleich ausgeschlossen. „Diese Bestimmung hätte bedeutet, dass sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hotels und Gastronomiebetrieben nicht den abermaligen Lohnausgleich beanspruchen können, weil sie erst ab Mitte Juli angestellt wurden“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Deshalb hat sich der HGV über Senator Dieter Steger, der staatlichen Federalberghi und mit Unterstützung des Arbeitsrechtsexperten Josef Tschöll in Rom dafür eingesetzt, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird.
Nun kann der HGV auf einen wichtigen Erfolg verweisen. Mit dem jüngsten Gesetzesdekret („Ristori Quater“) der italienischen Regierung wurde festgelegt, dass der Anspruch auf den 18-wöchigen Lohnausgleich aus dem August-Dekret auch all jenen Mitarbeitern zusteht, welche zwischen dem 13. Juli 2020 und dem 9. November 2020 eingestellt wurden. „Damit können nun aberhunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Anträge auf Lohnausgleich aufgenommen werden, was für diese Mitarbeiter eine wichtige Sicherstellung bedeutet“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber und dankt all jenen, die zu dieser Klarstellung und zu diesem politischen Erfolg beigetragen haben.