Von: bba
Bozen/Rom – Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes im Senat ist auch ein von den Südtiroler Senatoren unter Federführung von Senator Dieter Steger eingebrachter Abänderungsantrag genehmigt worden. Dieser hat eine wesentliche Erleichterung für Gastbetriebe mit langen Saisonzeiten zum Inhalt.
Im Juli 2018 war ein Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Arbeitslosenunterstützung NASpl eingeführt worden. Dieser Zusatzbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent ist bei jeder Erneuerung eines saisonalen Beschäftigungsverhältnisses bei Betrieben, welche die Schließungszeit von 70 Tagen durchgehend beziehungsweise 120 Tagen nicht zusammenhängend nicht einhalten, fällig. „Die Regelung kann dazu führen,
dass ein Betrieb mit bereits zehn Vertragserneuerungen fünf Prozent mehr an Sozialbeiträgen bezahlen muss, ohne Grenze nach oben“, erklärt Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV).
Dieser Zusatzbeitrag führte bei zahlreichen Betrieben zu einer enormen Zunahme der Lohnnebenkosten. Aus diesem Grund wurde Senator Dieter Steger vom HGV um
Unterstützung ersucht. Dieser hat in der Folge gemeinsam mit den Senatoren Julia Unterberger, Meinhard Durnwalder, Gianclaudio Bressa und Albert Laniece einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz eingereicht. Dieser wurde nun im Rahmen der Debatte des Haushaltsgesetzes im Senat verabschiedet. „Über das Haushaltsgesetz wird nun auch in der Kammer abgestimmt. Auch dort wird gemäß Vereinbarung der Regierungsmehrheit ebenfalls die Vertrauensfrage gestellt. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Text keine Änderung mehr erfahren wird“, so HGV-Präsident Pinzger.
Der HGV dankt den Unterzeichnern des Abänderungsantrags für die Unterstützung. „Besonders danken wir Senator Dieter Steger, der in der Bilanzkommission das Anliegen nicht nur vorangetrieben, sondern auch einen Kontakt zwischen dem HGV und dem Unterstaatssekretär des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, Stanislao Di Piazza, hergestellt hat. Dabei konnten wir kürzlich dem Unterstaatssekretär die Sondersituation Südtirols im Detail aufzeigen“, betont der HGV-Präsident.
In Südtirol gibt es aufgrund der klimatischen Bedingungen eine Vielzahl von saisonalen
Gastbetrieben, welche die Schließungszeit von 70 Tagen durchgehend beziehungsweise 120 Tagen nicht zusammenhängend, nicht einhalten. Somit sind diese Betriebe von dem im Jahr 2018 eingeführten Zusatzbeitrag ungleich stärker betroffen, obwohl durch die kürzeren Schließungszeiten die sozialen staatlichen Abfederungsmaßnahmen für saisonal Beschäftigte über einen kürzeren Zeitraum in
Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich der HGV um eine Änderung dieser Bestimmung eingesetzt.