Berichtigungs-Antrag bis 23. Dezember

Hochschulförderung: Provisorische Rangordnung veröffentlicht

Montag, 06. Dezember 2021 | 11:55 Uhr

Bozen – Wer eine Studienbeihilfe für die Hochschule erhält, ist in der ab heute veröffentlichten, vorläufigen Rangordnung ersichtlich. Die Anträge können bis 23. Dezember berichtigt werden.­

Die Antragstellung für die Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen für das akademische Jahr 2021/2022 ist abgeschlossen: Vom 27. September bis 5. November 2021 war es möglich, den Antrag einzureichen (siehe Pressemitteilung).

Mit heutigem 6. Dezember ist nun die vorläufige Rangordnung der Anträge für die Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe veröffentlicht. Die Studierenden können überprüfen, ob sie eine Förderung erhalten und wie hoch diese ausfällt.

Berichtigungs-Antrag bis 23. Dezember

Ab heute und noch bis 23. Dezember haben die Antragstellenden die Möglichkeit, fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Gesuch zu ändern. Es kann nur ein Berichtigungs-Antrag eingereicht werden. Auf der Grundlage der überprüften Berichtigungen wird die endgültige Rangordnung erstellt, die innerhalb 21. Februar 2022 veröffentlicht wird. Mit der Auszahlung der Studienbeihilfe ist bis Ende März 2022 zu rechnen.

Das dritte und letzte Erklärvideo des Landesamtes für Hochschulförderung in Deutsch, Italienisch und Englisch zeigt, wie es mit den Anträgen um Studienbeihilfe 2021/2022 weitergeht. Das zweite Erklärvideo umfasste ein Tutorial zur Antragstellung. Das erste der dreiteiligen Video-Reihe zeigte, wie die Ansuchen um universitäre Studienbeihilfen online eingereicht werden, welche Unterlagen es braucht und was es zu beachten gilt. Alle Erklärvideos sowie alle weiteren Informationen sind auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprache unter Bildungsförderung zu finden.

Von: mk

Bezirk: Bozen