Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat die erste Maßnahme der 500-Millionen-Euro schweren Corona-Hilfen beschlossen, nämlich die Verlustbeiträge an die Wirtschaftstreibenden. Angesucht werden kann ab Mitte April.
Ein Fünftel der 500 Millionen Euro, die das Land Südtirol in diesem Monat März bereitgestellt hat, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, geht in Form sogenannter Verlustbeiträge an Wirtschaftstreibende. Die Landesräte Philipp Achammer und Arnold Schuler haben heute einen gemeinsamen Beschluss vorgelegt, der die Gewährung dieser Corona-Hilfen des Landes regelt. Im Sinne des von der Landesregierung einhellig genehmigten Beschlusses können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe sowie Privatzimmervermietung schon Mitte April um die Corona-Zuschüsse in Höhe von 3000 bis 10.000 Euro ansuchen.
“Wir haben heute – wie angekündigt – die Voraussetzungen für die Bezuschussung von Kleinunternehmen geschaffen, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent zu beklagen haben”, betonte nach der Entscheidung Landesrat Achammer. Der Landesrat verwies dabei erneut auf die Zielsetzung der Hilfsmaßnahme: “Diese Maßnahme will ebenso wie das gesamte Maßnahmenpaket, dessen Finanzierung der Landtag freigegeben hat, Südtiroler Betriebe in ihrer Existenz sichern und Arbeitsplätze erhalten.” Dies sei nach den Worten des Landesrats umso wichtiger, da sich die neuen staatlichen Hilfsmaßnahmen des Dekretes “Sostegni” als völlig unzureichend erwiesen. Der Landesrat erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr 17.000 Kleinunternehmen aller Sektoren Corona-Hilfen erhalten hätten und kündigte für Juni die Fixkostenzuschüsse für Unternehmen an.
Eigene Regelung für die Landwirtschaft
Mit zahlreichen Ansuchen aus dem Bereich von Gastgewerbe und Privatzimmervermietung rechnet Landesrat Schuler, der in der Landesregierung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Tourismus zuständig ist. Er hob hervor, dass die Verlustbeiträge als Unterstützungsmaßnahme gedacht seien, es gehe nicht darum, Umsatzrückgänge auszugleichen. Außerdem kündigte Schuler einen eigenen Beschluss und eine eigene Reglung der Verlustbeiträge für den Bereich der Landwirtschaft an, also für Urlaub auf dem Bauernhof, die Gärtnereien sowie die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Um die Zuschüsse können sich Wirtschaftstreibende bewerben, deren besteuerbares Einkommen weniger als 50.000 Euro betragen hat. Für Unternehmen mit mindestens zwei Inhabenden erhöht sich dieser Betrag auf 85.000 Euro. Vorgeschrieben ist zudem, dass der Umsatz im Jahr 2019 mindestens 15.000 Euro betragen hat. Die Höhe des Landesbeitrags liegt bei 3000 Euro für Neugründungen, bei 5000 Euro für Unternehmungen mit bis zu zwei Mitarbeitenden, bei 7500 Euro bei bis zu vier Mitarbeitenden und bei 10.000 Euro bei mehr als vier Mitarbeitenden.
Ansuchen ab Mitte April bis Ende September
Derzeit wird noch die Informationstechnik angepasst, damit ab Mitte April 2021 die entsprechenden Ansuchen eingereicht werden können. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden und werden dann chronologisch bearbeitet. Die Auszahlungen sollen binnen eines Monats erfolgen.