Von: mk
Bozen – „In Italien lässt sich´s gut leasen“ – dies gilt auch nach den zähen Haushaltsverhandlungen noch. Die Regierung aus Lega und Fünf-Sterne-Bewegung hat jüngst grünes Licht für das so genannte „Iper ammortamento“ gegeben, das Investitionen in Maschinen und Anlagen im Kontext der Industrie 4.0 massiv fördert. Was die Abschreibungsmöglichkeit fürs Leasing konkret bedeutet, erklärt die Hypo Vorarlberg Leasing AG, der größte Leasingfinanzierer in der Region Südtirol-Trentino.
Südtirols Wirtschaftsmotor läuft, Problemsektoren gibt es derzeit kaum. Dieses gute Klima trägt auch zu einer gesteigerten Investitionslaune bei Unternehmern und Freiberuflern bei. Bei der Wahl der Finanzierungsform ist immer häufiger Leasing das Instrument der Wahl: „Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungen mit höchster Flexibilität an, die es Unternehmern ermöglichen, ihre Vorhaben rasch umzusetzen und so wettbewerbsfähig zu bleiben“, betont Christian Fischnaller, Geschäftsführer Vertrieb der Hypo Vorarlberg Leasing AG. Seit fast 3 Jahrzehnten finanziert die Leasinggesellschaft Projekte aller Art, die der Entwicklung der Südtiroler Wirtschaft zugutekommen.
„Einer der wichtigsten Investitionstreiber ist die Digitalisierung – auch aus Sicht der aktuellen Regierung in Rom.“ So wird die Maßnahme „Iper ammortamento“ im laufenden Jahr fortgeführt; wenngleich zu etwas anderen Bedingungen als bislang: „Wer 2019 in Maschinen und Anlagen investiert und sie in den Prozess der Industrie 4.0 integriert, profitiert von einer zusätzlichen Abschreibung in Höhe von 170 Prozent. Und zwar bis zu einem Anschaffungswert von 2,5 Millionen Euro. Bei Investitionen zwischen 2,5 und zehn Millionen Euro sind es 100 Prozent mehr, bei Investitionen zwischen 10 und 20 Millionen Euro sind es 50 Prozent“, so Fischnaller.
20-Prozent-Regel für 2020
Die Steuervorteile nutzen, können alle, die ihre leasingfinanzierte Investition bis zum 31.12.2019 vornehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen greife das „Iper ammortamento“ sogar ein Jahr länger, bis zum 31.12.2020. Die Details: „Wenn der Leasingvertrag innerhalb 2019 von beiden Seiten unterzeichet wurde und 20 Prozent der Kapitalanteile der Leasingposition bereits getilgt wurden.“ Angenommen ein Unternehmer bestellt eine Maschine innerhalb 2019, entscheidet sich aber erst im Jahr darauf für eine Leasingfinanzierung, selbst dann gilt: „20 Prozent des Anschaffungswertes müssen bis 31.12.2019 angezahlt worden sein“, erläutert der Vertriebschef der Hypo Vorarlberg Leasing AG.