Von: luk
Meran – Gehbehinderte Menschen, die sich im Meraner Kurhaus impfen lassen, können eine zeitlich beschränkte Durchfahrtsgenehmigung für die Freiheitsstraße erhalten. In den nächsten Wochen sollen im Impfzentrum der Stadt Meran Bürger im Alter zwischen 75 und 79 Jahren geimpft werden.
“Gehbehinderte Personen, die sich im Westflügel des Kurhaus impfen lassen möchten, haben die Möglichkeit, eine zeitlich beschränkte Durchfahrtsgenehmigungen zu beantragen – auch wenn sie keinen Invalidenausweis besitzen”, erklärte Ortspolizei-Kommandant Fabrizio Piras.
Für den Zeitraum des gesamten Impfvorgangs können die Betroffenen ihre Autos in der oberen Freiheitsstraße, gleich gegenüber dem Kurhaus, abstellen.
Die entsprechenden Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Impftermin an die Mailadresse vbz.ztl@gemeinde.meran.bz.it gesendet werden. Wer nicht die Möglichkeit hat, elektronische Post zu verschicken, der kann das Polizeikommando auch telefonisch verständigen (+39 0473 250160).