"Genehmigung der überarbeiteten Liste"

Infrastrukturen in Gewerbegebieten: Neue Aufteilung der Kosten

Mittwoch, 27. Februar 2019 | 22:17 Uhr

Bozen – Die Landesregierung genehmigt die überarbeitete Liste der sogenannten ländlichen Gebiete sowie die Aufteilung der Kosten für die Erschließung der Gewerbegebiete.

Die Landesregierung hat gestern die überarbeiteten Bestimmungen für die Finanzierung der Bauarbeiten zur primären Erschließung von Gewerbegebieten zugunsten der Gemeindeverwaltungen genehmigt. Grünes Licht erteilt hat sie außerdem der neuen Liste der sogenannten ländlichen Gebiete, der eine Erhebung des Landesstatistikinstituts Astat zugrunde liegt. Wenn eine Gemeinde oder Fraktion als ländliches, sprich strukturschwaches Gebiet eingestuft ist, wird es nämlich stärker finanziert. “Ziel der Landesregierung ist es, strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken und dafür gezielte Förderungen vorzusehen”, sagt der zuständige Landesrat Philipp Achammer.

Bei der Erschließung von Gewerbegebieten werden nunmehr ausdrücklich Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren finanziert; diese sind aufgrund der Gefahrenzonenpläne Bedingung für die Bebauung der Zonen. Weiters wird der Finanzierungssatz für die Verlegung von Elektro- und Gasleitungen von 50 auf 75 Prozent angehoben. Bis zu 90 Prozent Finanzierung erhalten Gemeinden künftig für wesentliche Funktionsänderungen von öffentlichem Raum. Nicht mehr gefördert werden Erschließungskosten, wenn es um den Bau von Anlagen zur Energiegewinnung geht. Um die Planbarkeit der diesbezüglichen Posten im Haushalt zu ermöglichen, sind Antragsteller künftig angehalten, einen verbindlichen Zeitplan zu liefern.

Von: bba

Bezirk: Bozen