Von: mk
Bozen – Inkassounternehmen erwerben meistens in Paketen sogenannte notleidende Forderungen von Banken und Finanzierungsgesellschaften – oftmals zu einem Bruchteil des ursprünglichen Forderungswertes. Anschließend versuchen sie, die ausstehenden Beträge bei den betroffenen Personen einzutreiben.
In einem aktuellen Fall erhielt ein Verbraucher ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit der Aufforderung, innerhalb von 15 Tagen rund 1.600 Euro zu bezahlen. Die Forderung sollte auf einen angeblich nicht zurückgezahlten Kredit zurückgehen. Der Betroffene zeigte sich völlig überrascht. Nach seinen Angaben lag die Aufnahme seines letzten Kredits mehr als 15 Jahre zurück, und er ist davon ausgegangen, diesen getilgt zu haben. Daraufhin wandte er sich an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Nach Angaben des Verbrauchers hatte er in den vergangenen mehr als zehn Jahren weder Mahnungen noch sonstige Zahlungsaufforderungen bezüglich der geltend gemachten Forderung erhalten. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) forderte das Inkassounternehmen daher auf, Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die zehnjährige Verjährungsfrist wirksam unterbrochen worden war. Zwar könnte das Inkassounternehmen die Forderung weiterhin gerichtlich geltend machen. Erhebt der Verbraucher jedoch den Einspruch der Verjährung, würde das Gericht die Forderung aller Voraussicht nach als verjährt und damit als nicht mehr durchsetzbar einstufen.
Nach zwei Intervention der Verbraucherzentrale teilte das Inkassounternehmen schließlich mit, dass es die Angelegenheit nicht weiterverfolgen werde.
Die Verbraucherzentrale rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Forderungen, die viele Jahre zurückliegen, stets die vollständige Dokumentation anzufordern. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Forderung selbst sowie Belege dafür, dass die Verjährungsfrist wirksam unterbrochen wurde.




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