Von: luk
Bozen – Um die Innovationskraft Südtiroler Unternehmen anzukurbeln, baut das Land auf die Kooperation mit der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft. Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben.
Was sich im Bereich der Forschung bereits erfolgreich etabliert hat, soll nun auch im Bereich von Innovation und Technologieentwicklung den Standort Südtirol stärken: nämlich die internationale Zusammenarbeit. Im Forschungsbereich unterhält das Land Südtirol bereits Partnerschaften mit vier Ländern: 2018 gab es eine erste Vereinbarung mit dem Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF), drei weitere Abkommen folgten 2020, jene mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und mit dem Nationalen Forschungsfonds Luxemburg (FNR). Über diese Abkommen können Südtirols Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Universitäten, Hochschulen oder Instituten der Partnerländer, an Programmen und Ausschreibungen, an sogenannten ‘Joint Research Projects’, teilnehmen.
Kooperation mit österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft
Auf ähnliche Weise soll nun auch die Innovation der Unternehmen in Südtirol beziehungsweise die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und öffentlichen und privaten Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen unterstützt werden. Heute hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Innovationslandesrates grünes Licht für die Unterzeichnung eines Abkommens mit der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für den Zeitraum 2023-2025 gegeben. Dieses bezieht sich auf die Förderung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gemeinsam von österreichischen und Südtiroler Partnern eingereicht werden.
Gefördert wird nach den geltenden beihilferechtlichen Grundlagen. Das Land Südtirol tut dies im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel und bezuschusst den Finanzierungsanteil jener Südtiroler Unternehmen, die auf der Grundlage dieser internationalen Zusammenarbeit erfolgreich an den Programmen und Ausschreibungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen und die Kriterien für die Auswahl der förderfähigen Projekte werden in der Folge mit dem ausländischen Partner vereinbart.
Eine Million Euro an Landesmitteln
“Für eine nachhaltige und soziale Entwicklung des kleinen Wirtschaftsstandorts Südtirol mit seinen vielen kleinen und Kleinstunternehmen und für die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich”, unterstreicht der Direktor im Amt für Innovation und Technologie, Franz Schöpf. Diese Kooperation solle zum Aufbau eines Landessystems der Innovation, angewandten Forschung und Entwicklung beitragen.
Die heute von der Landesregierung genehmigte Vereinbarung gilt vorerst bis Jahresende 2025 und kann anschließend verlängert werden. Nach der Unterzeichnung des Vertrags können Südtiroler Unternehmen sich um Teilnahme an FFG-Ausschreibungen bewerben. Das Land stellt für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung.