Weitere Hürde genommen

Ja zu Gesetzentwurf Raum und Landschaft: Grundsätze unverändert

Mittwoch, 28. März 2018 | 11:40 Uhr

Bozen – Mit seinem Ja habe der Gesetzgebungsausschuss den Grundsätzen des Gesetzentwurfs Raum und Landschaft zugestimmt, betont Landesrat Richard Theiner.

Mit der Zustimmung des Gesetzgebungsausschusses hat der Gesetzentwurf Raum und Landschaft eine weitere Hürde genommen. “Mich freut, dass die Grundsätze des Entwurfes auch vom Ausschuss geteilt wurden”, erklärt der für Raumentwicklung, Umwelt und Energie zuständige Landesrat Richard Theiner nach der Entscheidung im Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags.

Weil der Gesetzentwurf Raum und Landschaft, der die Gesetze für Raumordnung und Landschaftsschutz ersetzen wird, komplex ist, hat sich der zuständige II. Gesetzgebungsausschuss entsprechend Zeit dafür genommen. “Mir war wichtig, dass wir den Entwurf im Detail durcharbeiten und alle Änderungsvorschläge ausdiskutieren”, sagt Theiner. “Diese Vorgehensweise hat sich gelohnt”, ist der Landesrat überzeugt, der die konstruktive Arbeit in der Kommission lobt.

Der Gesetzentwurf sei in seinen Grundzügen vom Gesetzgebungsausschuss nicht verändert worden, erklärt der Landesrat: “Die Ausrichtung des Entwurfes und seine Zielsetzungen sind weiterhin dieselben.” So sei das Herzstück der neuen Raumplanung, die Abgrenzung des Siedlungsgebietes, nicht in Frage gestellt worden. “Mit dieser Abgrenzung schaffen wir ein Siedlungsgebiet, in dem die Fläche effizient und unbürokratisch genutzt werden kann, während außerhalb der Siedungsgrenzen strengste Regeln gelten und der Schutz der Landschaft und des Bodens besser gewährleistet sind”, so der Landesrat.

Mit dieser neuen Regelung, dem Vorrang von Bestehendem vor Neuem und durch die Möglichkeit einer vorausschauenden Raumplanung durch die Gemeinden würden Flächenverbrauch und Zersiedelung eingedämmt und eine kompakte Siedlungsentwicklung gefördert. “Die Raumplanung wird ihrem Namen gerecht: Es wird keine Aneinanderreihung von Ad-hoc-Entscheidungen mehr geben, sondern eine verbindliche, für alle transparente Planung”, unterstreicht Landesrat Theiner.

Unangetastet vom Gesetzgebungsausschuss blieben die Vereinfachungen, welche die Verwaltungsverfahren rund um das Bauen bürgernäher und schneller machen sollen. Und auch die zahlreichen Maßnahmen für ein künftig wieder leistbares Wohnen einschließlich des geförderten Wohnbaus wurden vom Gesetzgebungsausschuss bestätig. “Dass wir mit der Preisdeckelung ein Instrument auf den Weg bringen, das Wohnen zu vernünftigen Preisen möglich macht, ohne dass dafür öffentliche Mittel aufgebracht werden müssen, freut mich nach wie vor besonders”, erklärt Theiner.

Der Gesetzentwurf Raum und Landschaft ist nach dem Ja der Gesetzgebungskommission auf der Zielgeraden, Ende Mai soll er im Plenum des Landtages diskutiert werden. Nach der Verabschiedung tritt das Gesetz nicht sofort in Kraft.  Die Gemeinden sollen sich auf die neuen Regelungen vorbereiten können. “Wir werden diese Zeit mit dem Rat der Gemeinden nutzen, damit alle Beteiligten optimal vorbereitet in die neue Ära starten, die mit dem Gesetz Raum und Landschaft eingeläutet wird”, sagt Landesrat Theiner.

Von: luk

Bezirk: Bozen