SJR zum Gesetz Raum und Landschaft

“Jugendliche bei Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms beteiligen”

Donnerstag, 09. September 2021 | 09:54 Uhr

Bozen – Zahlreiche Gemeinden sind derzeit damit beschäftigt, für ihr Gebiet das Gemeindeentwicklungsprogramm als langfristiges Planungsinstrument zu erarbeiten. Dieses für die 116 Gemeinden und auch Südtirol insgesamt sehr wichtige Programm beinhaltet räumliche und sozioökonomische Entwicklungsziele zur Deckung des Wohnungsbedarfs und zur Ausübung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie Sport- und Freizeittätigkeiten, ein Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept, ein Tourismusentwicklungskonzept und vieles andere mehr.

Das Gemeindeentwicklungsprogramm ist – so ausdrücklich im Art. 51 des Gesetzes Raum und Landschaft festgehalten – unter Beteiligung der Bürger*innen, der Verbände und der Interessensgruppen zu erarbeiten. Der Südtiroler Jugendring (SJR) erinnert daran, wie wichtig es ist, hierbei auch Jugendliche zu beteiligen. „Die Entscheidungen, die in den Entwicklungsprogrammen getroffen werden, betreffen maßgeblich auch die jungen Gemeindebürgerinnen und –bürger sowie deren Zukunft. Daher ist deren Partizipation notwendig und sinnvoll“ erklärt Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende.

Damit die Beteiligung der jungen Menschen bestmöglich gelingt, hat sich u.a. die Gemeinde Taufers im Münstertal durch den Südtiroler Jugendring unterstützen lassen. Im Rahmen eines Workshops konnten die Jugendlichen Vorschläge einbringen, wie sich aus ihrer Sicht die Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. „Dieser jugendgerecht gestaltete, professionell strukturierte Workshop war äußerst wertvoll für die Gestaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms und hat uns aufgezeigt, dass es Expert*innen für die Beteiligung von Jugendlichen braucht“ bedankte sich Marlene Fliri, Gemeindejugendreferentin, beim SJR.

Die Beteiligung der Jungen ist zudem auch im Regionalgesetz vorgesehen. Mit Regionalgesetz vom 22. Dezember 2004, Nr. 7 wurden die Gemeinden verpflichtet Formen der Partizipation von minderjährigen Jugendlichen vorzusehen. Zudem wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt bei Referenden und Volksbefragungen auf Gemeindeebene bereits 16-Jährige abstimmen zu lassen.

„Es geht darum, dieser gegenüber Kindern und Jugendlichen bestehenden Verantwortung bestmöglich nachzukommen“ nimmt Peter Grund, Leiter der SJR-Abteilung Partizipation, Stellung. „Entscheidungsträger*innen, insbesondere auch auf kommunaler Ebene, leisten einen wesentlichen Beitrag, damit die Partizipation der Kinder und Jugendlichen gelingen kann“, so Grund weiter.

Von: luk

Bezirk: Bozen