Von: luk
Bozen – Das Land verhandelt zudem schon mit dem Gemeindenverband, um die Stundensätze des Personals an die höhere Qualität anzupassen.
In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung eine Übergangsregelung bezüglich der Einführung von Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten beschlossen. Die entsprechende Verordnung war im November 2017 verabschiedet worden und sieht vor, dass die Betreuungspersonen in Kinderhorten, Kitas und im Tagesmütter- und Tagesväterdienst eine spezifische Qualifikation im Bereich Frühpädagogik besitzen müssen. Tagesmütter und Tagesväter haben demnach ein zusätzliches Ausbildungsmodul im Ausmaß von 120 Stunden zu absolvieren, um unter Anleitung einer Bezugsperson in Kindertagesstätten tätig sein zu können.
“Um dem steigenden Personalbedarf in den Betreuungsstrukturen gerecht zu werden, bieten die Berufsschulen in diesem Schuljahr vermehrt Ausbildungskurse im Bereich Kleinkindbetreuung an, womit sich die Anzahl der ausgebildeten Fachkräfte deutlich erhöhen wird”, erläutert die zuständige Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Allerdings müsse die anspruchsvolle Arbeit der Kinderbetreuerinnen und Tagesmütter mit den Kindern auch angemessen entlohnt werden. “Die derzeit noch sehr niedrigen Löhne führen dazu, dass neu zu eröffnende Kitas Schwierigkeiten mit der Personalaufnahme haben”, so Deeg.
Die Landesregierung hat daher beschlossen, dass die Qualitätskriterien, was die Berufsqualifikation anbelangt, erst ab 1. Januar 2019 verpflichtend eingehalten werden müssen. “Es handelt sich um eine praktische Übergangslösung im Sinne vieler Eltern, die den Gemeinden ihren Bedarf an einer Kleinkindbetreuung mitgeteilt haben. Wenn die Gemeinden dem nun bereits heuer entsprechen möchten – und es sind nicht wenige – dann darf es nicht an dieser Hürde scheitern”, ist Deeg überzeugt.
Gleichzeitig verhandle das Land bereits mit dem Gemeindenverband, um die Stundensätze des Personals an die höhere Qualität anzupassen. “Hier sind auch die Gewerkschaften gefordert, Zusatzverträge zu verhandeln, die wir dann als Voraussetzung für die Akkreditierung der Trägergenossenschaften aufnehmen können”, so Deeg.