Von: bba
Bozen – Die durch das Dekret „Sblocca Cantieri“ beziehungsweise durch das Landesvergabegesetz zuletzt eingeführten Vereinfachungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Für das Kollegium der Bauunternehmer gibt es allerdings in diesem Bereich noch Verbesserungspotenzial.
Seit 18. Juni ist das Dekret „Sblocca Cantieri“ und seit 26. Juli das neue Landesgesetz Nr. 3/2019 zur Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe in Kraft. Auf die Vergabe öffentlicher Aufträge sind somit im Sommer viele Neuerungen zugekommen. Diese wurden in den
vergangenen Wochen in den verschiedenen Gremien des Baukollegiums bewertet und gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen diskutiert.
„Zunächst gilt zu unterstreichen, dass unser lokales Vergabegesetz viele positive Aspekte enthält und wesentlich ist, um auf die lokalen Bedürfnisse einzugehen. Dabei kann zum Beispiel die Lehrlingsausbildung, um nur einen wichtigen Punkt zu nennen, als positiv hervorgehoben werden“, sagt der Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer, Michael Auer.
Die im Landesvergabegesetz eingeführten Vereinfachungen sind wichtig und bringen vor allem einen Bürokratieabbau mit sich. Dieser kommt sowohl der öffentlichen Verwaltung als auch den Unternehmen zu Gute.
„Als sehr positiv empfinden wir, dass ein Unternehmen künftig durch eine Ersatzerklärung, mit welcher automatisch das Vorhandensein der Teilnahmevoraussetzungen bestätigt werden, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen darf. Dies ist ein Vertrauensbeweis unserem Sektor gegenüber“, meint Auer.
Positiv sind auch die Einführung von monatlichen Baufortschritten und die Abrechnung nach effektiv ausgeführten Arbeiten zur Verbesserung der Liquidität sowie die Direktbezahlung von Unterauftragnehmern (ex Subunternehmer). „Diesbezüglich schlagen wir die Erarbeitung von Richtlinien für die öffentliche Verwaltung vor, damit die verschiedenen Vergabestallen eine einheitliche Vorgangsweise haben und gleiche Regeln für alle gelten“, so der Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer.
Öffentliche Ausschreibungen mit einem Ausschreibungsbetrag von unter eine Million Euro müssen zukünftig nicht mehr validiert werden. „Allerdings bleibt die Verantwortung des einzigen Verfahrensverantwortlichen (RUP) aufrecht und auch ohne Validierung bestehen“, merkt Auer an.
Das Kollegium der Bauunternehmer sieht beim Vergabewesen noch Verbesserungspotenzial. Ein Beispiel dafür liefert die Nachbarprovinz Trient: „Im Trentino ist bei Qualitätsausschreibungen ein Unterauftrag (ex Weitervergabe) auch an Unternehmen möglich, welche sich selbst an der Ausschreibung beteiligt haben. Diese Möglichkeit sollte auch in Südtirol zur Anwendung kommen“, so Auer abschließend.