Forderungen formuliert

Kollektivvertragsverhandlungen: Die Forderungen der Gewerkschaften

Montag, 17. Juni 2019 | 17:03 Uhr

Bozen – Die Gewerkschaften haben ihre Forderungen zu den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen für den wirtschaftlichen Teil im Dreijahreszeitraum 2019, 2020, 2021 formuliert

“Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6/2015 Art. 4 Absatz 6 orientiert sich der Vorschlag der Fachgewerkschaften an den Grundsätzen des Schutzes der Kaufkraft der Gehälter und der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Südtirol”, heißt es in einer Aussendung.

 

1.     Angleichung der aktuellen Lohntabellen: die Richtlinien der Landesregierung legen fest, welche Kriterien in der Festlegung der Entlohnung zu berücksichtigen sind: der Schutz der Kaufkraft der Gehälter, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Kohärent zu diesen Vorgaben fordern wir einen flächendeckenden, einmaligen Lohnsprung auf die geltenden Lohntabellen.

 

2.     Gehaltsentwicklung 2019-2021: Unter der Bedingung, dass Punkt eins angenommen wird, akzeptieren wir die Gehaltsentwicklung 2019-2021 auf Basis des für Südtirol prognostizierten IPCA-Index im Ausmaß von +4,8 Prozent (2019: +1,5 Prozent, 2020: +1,6 Prozent, 2021: +1,7 Prozent). Allfällige Abweichungen zwischen programmierter und effektiv gemessener Inflation werden mit Ablauf des Vertragszeitraumes ausgeglichen.

 

3.     Aufwertung Leistungslohn: zusätzlich zu den vorhergehenden Punkten eins und zwei, die Verdoppelung des Fonds für die Leistungsprämien für die Allgemeinheit des Personals von drei Prozent auf sechs Prozent, wobei in diesem Vertrag ein fixer Grundbetrag vorzusehen ist, welcher im Ausmaß von vier Prozent auf den Gesamtbetrag der oberen Funktionsebene 0 (Gehalt + SEZ) der jeweiligen Funktionsebene berechnet wird. Das daraus resultierende Ergebnis kann entweder monatlich oder als einmaliger Betrag im Juni eines jeden Jahres ausbezahlt werden.

 

4.     Dieser Teilvertrag gilt nicht für Führungskräfte.

 

5.     Essensgutscheine: Den Vorschlag der öffentlichen Delegation können die Fachgewerkschaften annehmen, sofern diesbezügliche Ausgaben nicht Teil der Gehaltserhöhung sind.

Von: luk

Bezirk: Bozen