Walther Andreaus plant Sammelklage

Komitee für geschädigte Volksbank-Aktionäre gegründet

Freitag, 29. Januar 2021 | 08:00 Uhr

Bozen – Walther Andreaus, der frühere Chef der Verbraucherzentrale Südtirol hat für geschädigte Volksbank-Aktionäre ein Komitee gegründet. Das Ziel: Eine Sammelklage soll gestartet und Anleger entschädigt werden.

“Dem Aktionärskomitee der Volksbank steht ein erstklassiges juristisches Team zur Seite, bestehend aus Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, der in Südtirol durch seine erfolgreichen Kämpfe gegen die Sparkasse und die Volksbank bekannt ist, und Rechtsanwalt Alessandro Caponi, der ein Experte auf dem Gebiet des Banken- und Finanzrechts ist”, heißt es in einer Aussendung.

Wie schon im Fall Sparkasse können sich geschädigte Aktionäre an ein Komitee wenden. Dann soll eine Sammelklage eingeleitet werden. Zentraler Punkt ist der Wertverlust der Bankaktie, die 2015 noch um 19,20 Euro gehandelt worden war. Nunmehr ist die Aktie knappe zehn Euro wert. Das Komitee will die Frage klären, ob Aktionäre über das Risiko informiert wurden.

Das Aktionärskomitee, dem Andreaus vorsteht, unterstreicht:

  • Ende 2015 platzierte die Volksbank ihre Aktien zu einem Kurs von 19,20 Euro;

  • im Prospekt steht, dass das Rating zu diesem Zeitpunkt BBB (niedrig) war, die Wertpapiere nicht notiert waren und als “illiquide” deklariert wurden;

  • Ende 2016 bot die Volksbank im Rahmen der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ihren Aktionären einen Preis von 12,10 Euro pro Aktie zum Ausstieg an;

  • etwa hundert Aktionäre legten Berufung ein und das Landesgericht Bozen bestellte einen Sachverständigen, der feststellte, dass die Volksbank bei der Umwandlung 14,69 Euro als angemessenen Preis für das Ausscheiden ihrer Aktionäre hätte bieten müssen;

  • Die Volksbank legte gegen die Entscheidung des Landesgerichts Bozen Berufung ein und beantragte ein neues Gutachten zur Bewertung des Aktienkurses, das zu dem Schluss kam, dass die Wertpapiere im Juni 2016 11,04 Euro wert waren;

  • im August 2017 beantragte die Volksbank die Zulassung zur Notierung auf der Hi-MTF-Plattform zu einem Einstiegspreis von 15,30 Euro pro Aktie;

  • Seitdem berichtet die Presse über den fortschreitenden Wertverlust der Aktie und ihre offensichtlichen Liquiditätsschwierigkeiten. Die wenigen Aktienkäufe finden heute zum Kurs von 9,75 Euro statt, ein Verlust von ca. 50 Prozent gegenüber dem Platzierungspreis Ende 2015 (siehe 19,20 Euro).

  • im September 2020 sanktionierte die Bank d’Italia die Volksbank wegen der festgestellten “Mängel in der Organisation und den internen Kontrollen, insbesondere in Bezug auf den Kreditprozess (Art. 53, Abs. 1, Buchst. b) und d), d.lgs. 385/93; Teil I, Tit. IV, Kap. 1 und Kap. 3, Circ. 285/13; Art. 144, Abs. 1, Buchst. a), d.lgs. 385/93)”.

Wieder einmal habe eine Bank den Preis ihrer eigenen Anteile selbst festgelegt, indem sie einerseits den Preis während einer Platzierung anhob, um Geld von ihren Aktionären/Mitgliedern einzunehmen, und andererseits den Preis senkte, als sie es den Mitgliedern ermöglichen musste, ihre Anteile zurückzugeben und zu liquidieren, so Andreaus.

“Dies wirft nicht nur ernsthafte Zweifel an der Art und Weise auf, wie die eigenen Aktien bewertet wurden, sondern auch an der Angemessenheit und Sorgfalt, mit der die Kunden bei der Platzierung der Aktien der Volksbank über die hohen Risiken aufgeklärt wurden. Zweifelhaft ist auch die Tatsache, dass eine Bank bei der Platzierung fast das Doppelte des Wertes ihrer Aktien verlangt hat”, heißt es weiter.

“Zweitens ist anzumerken, dass in der jüngeren Vergangenheit das Finanzschiedsgericht der Consob in Dutzenden von Schiedssprüchen auf die Berufung von Sparern hin festgestellt hat, dass die Bank in vielen Fällen ihren Informationspflichten über die Eigenschaften des Finanzinstruments und den Grad des Risikos nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, so dass die Aktionäre keine fundierten Anlageentscheidungen treffen konnten. Auch aus diesen Gründen wurde die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, der der Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der Platzierung gezahlten Aktienkurs und dem aktuellen Kurs (der viel niedriger ist) entspricht.
Die Bank hat sich größtenteils nicht an die Schiedssprüche gehalten. In solchen Fällen hat Rechtsanwalt Cerniglia für Schiedsurteile, die von anderen Banken nicht befolgt wurden, beim Gericht in Rom einstweilige Verfügungen beantragt und erwirkt; eine davon wurde für vollstreckbar erklärt – und die Bank hat sofort gezahlt -, während für zwei andere eine Entscheidung noch aussteht”, so das Aktionärskomittee.

Alle diese Fragen würden der Staatsanwaltschaft Bozen vorgelegt, aber es sei klar, dass alle Aktionäre, die zu einem unangemessenen Preis gekauft haben, sich an das Zivilgericht wenden können, um den gerechten Schadensersatz zu erhalten, der entweder in der Differenz des Wertes zum Zeitpunkt der Platzierung (19,20 Euro) mit dem von sechs Monaten später (siehe 11,04 Euro) besteht, oder sogar in der Differenz des Platzierungspreises im Vergleich zum aktuellen Preis von 9,75 Euro.

Das Volksbank-Aktionärskomitee fordert daher Aktionäre und Kunden der Bank auf, eine Interessensbekundung an die E-Mail-Adresse “comitatoazionistivolksbank@gmail.com” zu senden. “Als Betreff ist “VOLKSBANK-AKTIEN” und im Text der E-Mail Name, Vorname, Steuernummer, Geburtsort und -datum, Wohnanschrift, Betrag und Anzahl der erworbenen Aktien, E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil) anzugeben. Jede Mitteilung wird beantwortet und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt. Im Februar, wenn das Pandemiegeschehen es zulässt, wird es ein Treffen mit den Sparern geben”, schließt das Volksbank-Aktionärskomitee.

Von: luk

Bezirk: Bozen