Von: ao
Bozen – Ein Abkommen für die Zusammenarbeit mit dem Landesgericht hinsichtlich der Prüfung und Genehmigung der Rechenschaftsberichte bei Sachwalterschaften. So der Vorschlag, den die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen Anfang dieses Jahres bei einem Treffen mit der Spitze des Bozner Landesgerichts präsentierte. Beide Seiten haben die Gelegenheit genutzt, sich einander vorzustellen und ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit zum Ausdruck zu bringen.
Im Zentrum des Treffens zwischen dem neuen Ausschuss der Kammer – im Amt seit Januar 2017 – und der Präsidentin des Gerichts Elsa Vesco stand jedoch auch die Frage nach der Möglichkeit eines Abkommens hinsichtlich der Prüfung der von Sachwaltern vorgelegten Rechenschaftsberichte. „Sehr häufig übernehmen Privatpersonen die Aufgabe des Sachwalters“, erklärte der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer Bozen, Claudio Zago, „Nicht immer jedoch verfügen diese über die nötigen Kompetenzen, um den zuständigen Richtern einen vollständigen und korrekten Rechenschaftsbericht hinsichtlich der Vermögensverwaltung zugunsten derer vorlegen zu können, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung unfähig sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dank ihrer fundierten Sachkenntnis im Bereich des Rechnungswesens könnten die Wirtschaftsprüfer der Kammer Bozen als Helfer der Richter fungieren und eine Vorprüfung der eingereichten Rechenschaftsberichte vornehmen. Eine solche Form der Zusammenarbeit würde dafür sorgen, dass die Rechnungslegung von Seiten der Sachwalter ordnungsgemäß durchgeführt wird. Darüber hinaus würde so der Arbeitsaufwand des Gerichts erheblich reduziert. Es handelt sich hierbei um ein Modell der Zusammenarbeit, welches anderswo in Italien, wie beispielsweise in Mailand oder, im Gebiet der Drei Venetien, in Udine und Vicenza, bereits erfolgreich umgesetzt wurde.“
„Größtmögliche Vorteile für Richter, Begünstigte und Sachwalter“
Die Präsidentin des Landesgerichts Bozen, Elsa Vesco, erklärte sich bereit, die Möglichkeit eines solchen Abkommens zwischen Gericht und Wirtschaftsprüfern abzuwägen. „Die Kammer der Wirtschaftsprüfer Bozen hat einen ersten Entwurf für ein mögliches Abkommen vorgelegt und wir prüfen nun intern, ob ein solches zustande kommen könnte“, so Vesco. „Wir sind fest davon überzeugt“, betonte der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer, Claudio Zago, „dass diese Form der Zusammenarbeit hinsichtlich der Prüfung der Rechenschaftsberichte allen Beteiligten größtmögliche Vorteile bringen würde, nicht nur den zuständigen Richtern, den Sachwaltern und den Begünstigten der Sachwalterschaften selbst, sondern, letzten Endes, auch der gesamten Gesellschaft.“
Bei der Sachwalterschaft — eingeführt durch das Gesetz Nr. 6 vom 9. Januar 2004 — handelt es sich um eine vom Gesetzgeber vorgesehene Schutzmaßnahme zur Wahrung der Interessen einer Person, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung unfähig ist, ihre Geschäfte zu besorgen bzw. sich um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern (Senioren mit einer Demenz, psychisch Kranke, Personen mit kognitiven oder physischen Behinderungen, Alkoholabhängige usw.). Der Sachwalter wird vom Vormundschaftsrichter ernannt und ist verpflichtet, periodisch einen Rechenschaftsbericht hinsichtlich der Vermögensverwaltung, der vollzogenen Handlungen sowie des persönlichen und sozialen Zustands des Begünstigten vorzulegen.