Von: luk
Bozen – Bauspardarlehen, zinslose Wohnbaudarlehen des Landes sowie Wobi-Mieten können ab Jänner auf Antrag ausgesetzt werden. Bereits im Frühjahr hatte die Landesregierung über dieses Maßnahmenpaket wichtige Entlastungsmöglichkeiten für Familien, Mieter und Erstwohnungsbesitzer geschaffen. Heute wurde entschieden, diese Maßnahmen wieder aufzunehmen bzw. zu verlängern. “Wohnen schafft viele Fixspesen, was für viele krisenbetroffene Familien derzeit zu finanziellen Engpässen führen kann. Durch den Aufschub der Rückzahlung wollen wir für eine kurzfristige Entlastung in der Haushaltskasse sorgen”, sagt Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg.
Konkret heißt dies, dass Bauspardarlehensnehmer auf Anfrage ab dem 1. Jänner um eine Aussetzung der Rückzahlung der Darlehensraten ansuchen können. Dieser Aufschub gilt für maximal 12 Monate. Die Aussetzung der Rückzahlung wird auch jenen Antragstellern gewährt, die bis zum 30. Juni einen Bauspardarlehensvertrag abschließen. Die Dauer des jeweiligen Darlehens wird somit für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert. Im Frühjahr haben rund 101 Darlehensnehmer von dieser Maßnahmen Gebrauch gemacht. Dieselbe Regelung gilt auch für die (mittlerweile nicht mehr ansuchbaren) zinsfreien Landesdarlehen. Um alle Aufschübe können Darlehensnehmer ansuchen, wenn sie aufgrund des epidemiologischen Notstandes und dessen Auswirkungen der eigenen Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen können und/oder in den Lohnausgleich überstellt wurden.
Auch Mieter des Instituts für den sozialen Wohnbau (Wobi) können wieder um die Aussetzung der Zahlung der Mieten und Nebenspesen ansuchen. Ausgesetzt werden können Beträge, die im Zeitraum 5. Jänner bis 31. März 2021 fällig sind, die Bezahlung erfolgt ohne Anwendung von Strafen und Zinsen innerhalb 30. September 2021. Bereits im Frühjahr hatten 260 Mieterinnen und Mieter von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht. Die dabei ausgesetzten Zahlungen sind nun nicht mehr bis 31. Dezember 2020, sondern bis 30. Juni 2021 fällig. Anspruchsberechtigt sind jene Familien, in denen mindestens ein Mitglied seine Erwerbstätigkeit einstellen musste. Die Aussetzung gilt sowohl für Mieter von Wohnungen, als auch von Geschäftslokalen und muss beim Wobi-Mieterservice beantragt werden.