Von: luk
Bozen – Zum Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Mitarbeitenden und in Umsetzung der Bestimmungen und Empfehlungen der Regierungsdekrete und Landesverordnungen zur Eindämmung der COVID-19-Infektion haben die zuständigen Landesräte gestern (10. März) mehrere Richtlinien erlassen. Dadurch wird der öffentliche Zugang zu den Büros der Abteilungen Wohnungsbau, Soziales und Landwirtschaft sowie der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) sofort neu geregelt.
Bis auf Weiteres ist der Zugang zu den Büros des geförderten Wohnbaus, der ASWE, der Abteilung Soziales sowie der Familienagentur in Bozen auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt. Diese müssen vorher telefonisch vereinbart werden und als Termine gelten, bei denen eine Behandlung per Telefon und/oder per Mail nicht möglich ist. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und Fieber wird jedoch der Zugang verweigert. Die Außenstellen der Abteilung Wohnungsbau in Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders sind ab sofort geschlossen.
Ein Großteil der Beitragsansuchen und LAFIS-Flächenbogenänderungen kann in elektronischer Form (per E-Mail) oder telefonisch abgewickelt werden. Für Ansuchen sowie für Informationen und Auskünfte können sich Interessierte an die unten angeführten Ämter der Landesabteilung Landwirtschaft wenden.
Auch die Parkhäuser in den Naturparken sowie im Nationalpark Stilfserjoch sind ebenso wie das Landesarchiv bis auf Widerruf für das Publikum geschlossen worden. Ebenso finden momentan keine öffentlichen Sitzungen der Agentur für öffentliche Verträge (AVO) statt, auf schriftlichem antrag des Wirtschaftsteilnehmer werden Informationen über das Ergebnis der Öffnung der Umschläge übermittelt.
Bereits am Montag (9. März) wurde der Schalterdienst der Arbeitsämter im Sinne der Sicherheitsbestimmungen eingeschränkt.
Die betroffenen Schalterdienste:
Informationsdienst über die Wohnbauförderungen:
Informationen über persönliche und familiäre Voraussetzungen, finanzielle Situation und die Punktezahl für die Zulassung zur Wohnbauförderung: 0471 418748 oder 0471 418740
Technische Informationen über die Merkmale der Wohnung für die Zulassung zur Wohnbauförderung: 0471 418778 oder 0471 418760 oder wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
Informationen über die Unterlagen, die für die Auszahlung der Förderung, nach Genehmigung des Gesuches, erforderlich sind: 0471 418767 oder 0471 418776 oder wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it
Informationen über die Sozialbindung und die Verwaltung derselben während ihrer Laufzeit: 0471 418710 oder wohnbauprogrammierung@provinz. bz.it
Alle Anträge und Gesuche können per Post oder E-Mail an das Büro geschickt werden. Ausführliche Informationen über die Art und Weise der Antragstellung finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Ämter.
Informationen rund um das Familiengeld sowie das Pflegegeld (Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung):
Informationen zu Pflegegeld und Leistungen für Zivilinvaliden: 0471 418287
Informationen zum Landesfamiliengeld und zum Landeskindergeld: 0471 418303 oder 0471 418311 oder 0471 418309 oder 0471 418314
Ansuchen und Informationen im Bereich Landwirtschaft:
Ansuchen um landwirtschaftlichen Treibstoff (UMA), Eintragungen/Umschreibungen von landwirtschaftlichen Maschinen: Amt für Landmaschinen und biologische Produktion (Tel. 0471 415186, 415187, 415188, 415189, 415190 oder 415191) oder in den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Schlanders, Meran, Neumarkt, Brixen und Bruneck
Änderungen und Neueintragungen LAFIS-Flächenbogen im Bereich Obstbau: Amt für Landwirtschaftliche Informationssysteme (0471 415040) oder Bezirksämter für Landwirtschaft
Änderungen und Neueintragungen LAFIS-Flächenbogen im Bereich Weinbau: Amt für Obst- und Weinbau (0471 415080) oder Bezirksämter für Landwirtschaft
Änderungen und Neueintragungen LAFIS-Flächenbogen im Bereich Grünlandbetriebe sowie Mischbetriebe mit Viehhaltung: die jeweils zuständige Forststation
Interessensbekunden für staatliche Zuweisungen von Neupflanzungen im Weinbau: Amt für Obst- und Weinbau (Tel. 0471 415080)
Einzelbetriebliche Investitionsförderungen für bauliche Investitionen: Amt für ländliches Bauwesen (Tel. 0471 415150) oder Bezirksämter für Landwirtschaft
Einzelbetriebliche Investitionsförderungen für Innen- und Außenmechanisierung: Amt für Landmaschinen und biologische Produktion (Tel. 0471 415120) oder Bezirksämter für Landwirtschaft
Einzelbetriebliche Investitionsförderungen für Imkerei: Amt für Viehzucht (Tel. 0471 415090) oder Bezirksämter für Landwirtschaft
Informationen zu den Parkhäusern in den Naturparken und im Nationalpark Stilfserjoch:
Amt für Natur (Tel. 0471 417701) sowie das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch (Tel. 0473 830430)
Reduzierter Dienst bei der Stadtwerke Brixen AG
Um zur Eindämmung des COVID-19-Virus beizutragen, muss auch die gesamte Tätigkeit der Stadtwerke Brixen AG reduziert werden.
„Die essenziellen Dienste bleiben aufrecht und telefonisch ist der Kundendienst wie gewohnt erreichbar“, sagt Geschäftsführer Karl Michaeler. „Auch unaufschiebbare Arbeiten für Strom, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation sowie dringende Wartungsarbeiten und natürlich die Müllsammlung werden durchgeführt.“
Einschränkungen gibt es für den Recyclinghof. Dieser bleibt bis auf Weiteres nur von Montag bis Freitag und nur im Zeitraum von 7.45 bis 16 Uhr offen. Samstags bleibt der Recyclinghof geschlossen. Der gleichzeitige Zugang der Kunden ist auf die Hälfte reduziert.
Die Mini-Recyclinghöfe in den Fraktionen bleiben vorerst zu den festgelegten Zeiten geöffnet. Allerdings müssen auch dort die gesetzlich verordneten Maßnahmen strikt eingehalten werden.
Die Bevölkerung wird eingeladen, selbst zu beurteilen, ob ein Besuch in den Recyclinghöfen in dieser Zeit wirklich notwendig ist. Die Tür-zu-Tür-Verteilung der Biomüll-Säcke ist ab sofort eingestellt.
Für den Kundendienst bleibt nur der Schalter in der Industriezone offen, und dies nur vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr. Der Kundenschalter im Stadtzentrum bleibt geschlossen.
„Wir ersuchen unsere Kunden vorzugsweise Telefon und E-Mail zu benutzen. Wenden sie sich nur für wirklich dringende, unaufschiebbare Anliegen persönlich an den Kundenschalter“, so der Apell von Karl Michaeler.