Rechtssicherheit für Freiwillige als Ziel

Landtag: Ausschuss billigt Gesetzentwurf zum Ehrenamt

Donnerstag, 12. Juli 2018 | 16:27 Uhr

Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 168/18 – Änderung des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, ‘Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens’, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – begutachtet und mit sieben Ja (Magdalena Amhof, Otto von Dellemann, Josef Noggler, Veronika Stirner, Christian Tschurtschenthaler, Brigitte Foppa und Alessandro Urzì), eine Gegenstimme (Myriam Atz Tammerle) und einer Enthaltung (Tamara Oberhofer) gutgeheißen.

„Mit diesem Gesetz will man den Freiwilligenorganisationen Rechtssicherheit bieten, da die staatliche Reform des dritten Sektors bereits verabschiedet ist, aber noch die Durchführungsbestimmungen dazu fehlen“, erklärt Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof. Die staatliche Reform sieht unter anderem Dienstleistungszentren zur Unterstützung der Vereine vor; jenes für Südtirol soll laut Landesgesetz mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden. Das bisherige Landesregister der Freiwilligenorganisationen wird durch eine eigene Sektion im staatlichen Register ersetzt, mit dessen Führung aber das Land betraut wird. Dort müssen sich die Vereine bis Februar eintragen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll noch vor den Wahlen die Voraussetzungen dafür schaffen – danach wäre die Zeit dafür knapp.

Atz Tammerle warnt vor voreiliger Anpassung

Über die gesetzliche Neuregelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens wurde in den letzten Wochen mehrmals unterschiedlich berichtet, denn was in Rom genau beschlossen wird, ist noch ungewiss. In Südtirol wurden am Donnerstag vom ersten Gesetzgebungsausschuss die ersten Gesetzesanpassungen beschlossen. Doch nicht alle Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.” Myriam Atz Tammerle, die Landtagsabgeordnete der Südtiroler Freiheit stimmte dagegen.

“Mit ihrer Gegenstimme will sich Atz Tammerle nicht gegen das Ehrenamt richten, sondern zum Ausdruck bringen, dass die Abänderung des geltenden Landesgesetzes zur ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist. Bevor die Details in Rom nicht beschlossen sind, sollte auf Landesebene kein einziger Beistrich im Gesetz geändert oder gar gestrichen werden”, heißt es in einer Aussendung.

Bereits in der Generaldebatte warnte die Landtagsabgeordnete vor vorauseilendem Gehorsam. In Rom seien die Details des neuen Gesetzes zum Ehrenamt und Gemeinwesen noch nicht ausgearbeitet. “Bevor man hier in Südtirol ganze Bereiche aus dem Landesgesetz zur ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens herausstreicht, sollte man abwarten, welche gesetzlichen Details schlussendlich in Rom beschlossen werden. Zudem zeigte sich Atz Tammerle sehr verärgert darüber, dass Bereiche, die bisher mit Landesbestimmungen geregelt waren, nun von Rom vorgeschrieben werden und dies widerstandslos hingenommen wird. Durch diesen vorauseilenden Gehorsam gebe man das Zepter aus der Hand, ohne zu wissen, was danach sein wird. Große und kleine Vereine in Südtirol sind derzeit recht aufgewühlt und über die herrschende Unsicherheit wie die Voraussetzungen, die Finanzierung und die Art und Weise der Reglementierung der ehrenamtlichen Tätigkeit sehr besorgt.” Atz Tammerle sprach auch die Problematik an, dass laut staatlichem Dekret Fixangestellte im Rettungswesen keinen Freiwilligendienst mehr im selben Verein verrichten dürfen. Um weiterhin einen funktionierenden Dienst im Rettungswesen rund um die Uhr garantieren zu können, müsse diese Bestimmung unbedingt abgeändert werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen