Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat 30 Plätze für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin im Zeitraum 2022-25 genehmigt und Vereinfachungen für die Bewerber vorgesehen. Einschreibungen sind nun möglich.
Der Wettbewerb richtet sich an Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossenem Studium in Medizin und Chirurgie, die eine Sonderausbildung in Allgemeinmedizin anstreben. Einschreibungen sind bis zum 10. Januar möglich. Die Prüfung für den Ausbildungszeitraum 2022-2025 findet am 23. Februar 2022 statt, der Lehrgang beginnt am 4. April 2022.
Für Gesundheitslandesrat Thomas Widmann ist es ein prioritäres Ziel, mehr Ärztinnen und Ärzte nach Südtirol zu holen. Dies soll unter anderem durch verschiedene Fördermaßnahmen während der Ausbildung und auch danach gelingen. “Wir brauchen sie dringend, denn bereits jetzt sind über 70 Positionen für Allgemeinmediziner vakant, und in den nächsten zehn Jahren werden mehr als 100 zusätzlich in Pension gehe “, betont Widmann.
Um mehr Jungärzte für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin an der Fachhochschule Claudiana zu gewinnen, wurde 2021 etwa das Stipendium um 700 Euro monatlich aufgestockt. Doch auch nach dem Studium gibt es interessante Förderungen, wie den Mietbeitrag für das Ambulatorium oder die Entschädigung für das Praxispersonal. Zusätzliche Unterstützung gibt es zudem für Jungärztinnen und -ärzte mit weniger als 1000 eingeschriebenen Patientinnen und Patienten sowie für jene, die sich an einer Gruppen- oder vernetzten Medizin beteiligen. Weiters geplant ist die Einführung einer Teilzeitausbildung für den Herbst 2022.
Ärztinnen und Ärzte, welche die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin in Südtirol absolvieren und das Stipendium in Anspruch nehmen, verpflichten sich nach Abschluss für mindestens drei Jahre in Südtirol zu arbeiten. Das Land finanziert im Gegenzug die jungen Medizinerinnen und Mediziner mit einem Stipendium von rund 3200 Euro im Monat.
Neuheit: Eintragung in Rangliste, statt Mindestpunktezahl
Seit diesem Jahr müssen Bewerber bei der Aufnahmeprüfung nicht mehr eine Mindestpunktezahl erreichen, vielmehr wird anhand der Ergebnisse eine Rangliste für die Zuteilung der Ausbildungsplätze erstellt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind ein abgeschlossenes Grundstudium in Medizin und Chirurgie. Die Eintragung in die Berufskammer muss vor Beginn der Sonderausbildung erfolgen. Bewerberinnen können das Medizinstudium bis einen Tag vor der Prüfung abschließen, und nicht mehr wie früher nur einen Tag vor Anmeldung.
Zurzeit absolvieren 28 Ärztinnen und Ärzte die dreijährige Ausbildung, vierzehn davon werden voraussichtlich nächstes Jahr abschließen. Die Ausbildung wird vom Institut für Allgemeinmedizin an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana” organisiert und findet in den Abteilungen der Krankenhäuser und bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin statt.