Von: luk
Bozen – Heute hat der Senat das Wachstumsdekret, samt den so stark kritisierten Artikel 10, zum Unmut der Südtiroler Betriebe endgültig genehmigt. In Zukunft sollen Betriebe bei einer energetischen Sanierung die Steuerguthaben vorstrecken. Die Vertreter der Wirtschaft befürchten Liquiditätsprobleme.
Die Neuerung bezüglich der energetischen Sanierung hat eine Welle von Kritik ausgelöst. Trotz der vielen Gegenstimmen aus der Wirtschaft, wurde am heutigen Donnerstag das Wachstumsdekret definitiv genehmigt. Bereits am 30. April wurde die Eilverordnung Nummer 34 erlassen, die im Artikel 10 folgende Abänderung im Bereich der energetischen Sanierung vorsieht: Die Betriebe, die eine energetische Sanierung durchführen, können das Steuerguthaben dem Bauherrn vorstrecken. Bislang war es so, dass der Bauherr, der eine derartige Sanierung durchführte, bis zu 65 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von zehn Jahren von seinen Steuern absetzen konnte.
„Es ist nicht möglich, dass Betriebe den Bauherrn dieses Steuerguthaben vorstrecken“, kritisiert lvh-Präsident Martin Haller. „Für die Umsetzung der Eilverordnung kann das Unternehmen sozusagen den Bauherrn einen Rabatt von 50 bis 80 Prozent gewähren. Diesen Betrag kann der Unternehmer zwar in den darauffolgenden fünf Jahren von den Steuern absetzen, das verhindert aber lange noch nicht, dass die Betriebe mit großen Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben werden. Die Neuerung bringt vor allem kleinere Betriebe in große Schwierigkeiten.“
Der Aufschrei der Wirtschaft in Südtirol ist groß: Es wird befürchtet, dass mit gravierenden Folgen zu rechnen ist. Das Liquiditätsproblem kann sogar zu einem Arbeitsplatzabbau führen, so der Tenor der Wirtschaftsvertreter.
Um dies zu verhindern, hatte sich der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden und dem nationalen Handwerksverband Confartigianato gegen die Maßnahme ausgesprochen. Im Zuge der Behandlung des Textes in Kammer und Senat hatten Abgeordnete Renate Gebhard und Senator Dieter Steger Änderungsanträge vorgelegt, um die Maßnahme zu verhindern. Trotz aller Bemühungen wurde der Text zunächst in der Kammer und nun auch im Senat genehmigt, und zwar durch Vertrauensabstimmung, welche letztlich jegliche Änderung am Text verhindert hat.
„Die enthaltenen Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind zu befürworten, aber die Modalitäten dazu, wirken sich negativ auf die kleinen und mittleren Unternehmen aus“, kritisiert Senator Dieter Steger.
„Es müssen Maßnahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe gesetzt werden“, betont lvh-Präsident Martin Haller.