Von: luk
Bozen – Die Arbeiten an den Durchführungsverordnungen für das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft gehen in die heiße Phase. Der Appell des lvh an die Politik: das zukünftige Urbanistikgesetz soll den Bedürfnissen von allen Wirtschaftssektoren Rechnung tragen.
Die Festlegung der Siedlungsgrenzen und die Leerstandserhebung durch die Gemeinden zählen zu den wichtigsten Schwerpunkten des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft. Derzeit werden eine Reihe von weiteren Durchführungsbestimmungen genehmigt. Martin Haller, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsverbandes lvh.apa betont: „Die Maßnahmen müssen so getroffen und umgesetzt werden, dass in den einzelnen Gemeinden ein geordneter Übergang von der alten zur neuen Gesetzgebung möglich ist. Was die Festlegung der Siedlungsgrenzen betrifft, bedarf es sicherlich eines Leitfadens, der als Hilfestellung dienen kann. Hier möchte sich das Handwerk vor Ort gerne einbringen.“
Eine Herausforderung stellt für die Gemeinden laut Haller auch die Erfassung aller leerstehenden Gebäude dar. „Bevor neu gebaut wird, sollten die bestehenden Bauten erhoben und diese genutzt werden können“, unterstreicht Haller.
Der lvh hat sich hinsichtlich Raumordnungsreform von Beginn an zu Wort gemeldet und sich für wichtige Grundvoraussetzung für kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe eingesetzt. Der Landesregierung wurden zahlreiche Abänderungsanträge und Lösungsvorschläge unterbreitet. Mit 1. Januar 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten. „Die urbanistische Entwicklung der Gemeinden stellt für das Handwerk ein wichtiges Kernthema dar. Betriebe sollen gute Voraussetzungen vorfinden, wenn sie einen Wirtschaftsstandort suchen, sich ansiedeln oder ihr Unternehmen erweitern möchten“, bringt es Haller auf den Punkt.