Von: luk
Bozen – Vergangene Woche haben das Baukollegium und die Gewerkschaften FILCA-SGB/CISL, FILLEA-AGB/CGIL, FENEAL-SGK/UIL und ASGB-Bau den Landesergänzungsvertrag in der Bauindustrie für die Jahre 2023-2025 erneuert. Dieser betrifft rund 10.500 Arbeiter der Bauindustrie sowie rund 1.500 Angestellte der Bauunternehmen, insgesamt also 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Südtirol.
Wichtigste Neuerung ist die Erhöhung des variablen Lohnelements von vier auf sechs Prozent. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter:innen ab Jänner 2024 in Vergleich zu heute pro Monat zwischen 50 und 80 Euro brutto monatlich mehr bekommen können. „Diese Beträge unterliegen zudem nur einer Ersatzbesteuerung von zehn Prozent“, unterstreicht Friedrich Oberlechner, Generalsekretär der Fachgewerkschaft ASGB Bau.
Um den Höchstbetrag zu erhalten, müssen gewisse Parameter erfüllt werden, die mit einer positiven Entwicklung des Bausektors in Südtirol verknüpft sind und großteils über die Bauarbeiterkasse erhoben werden (z.B. Anzahl der eingeschriebenen Mitarbeiter, Lohnsumme, Krankheitsstunden etc.). Insgesamt sind sechs Kriterien vorgesehen, werden vier davon erfüllt, so gibt es die volle Lohnerhöhung (90 Prozent bei drei Kriterien, 75 Prozent bei zwei Kriterien und 60 Prozent bei einem).
„Alle Mitarbeiter:innen, die zum 11. Mai 2023 in einem Bauunternehmen der Bauindustrie angestellt waren, erhalten zudem mit dem Dezember-Lohn eine Una Tantum Zahlung von 200 Euro brutto“, ergänzt Martin Voppichler, Generalsekretär der Fachgewerkschaft SGB Bau-Holz.
„Geeinigt haben wir uns außerdem auf eine Erhöhung der Außendienst-Zulage. Diese ist nun zudem auch im Fall einer Übernachtung vorgesehen“, wie Marco Nardini, Generalsekretär der Fachgewerkschaft AGB – GBH erklärt.
„Um auf die gestiegenen Kosten zu reagieren, haben wir weiters die Erhöhung der Essensgutscheine von 5,16 auf 7 Euro pro Essen für Angestellte beschlossen. Sollte der für Arbeiter vorgesehene Mensadienst betreffend das Mittagessen nicht möglich sein, beträgt nun die entsprechende Ersatzentschädigung 6 Euro pro Tag und nicht mehr 3,44 Euro“, unterstreicht Matteo Salvetti, Generalsekretär der Fachgewerkschaft SGK Bau.
Besprochen wurde auch, dass die Bauarbeiter in Zukunft wieder zweimal pro Jahr bei kurzen Krankheiten (unter drei Tagen) 50 Prozent des Lohns erhalten sollen, so die Sozialpartner.
„Die Unternehmen in der Bauindustrie wollen mit diesem Abschluss zeigen, dass ihnen das Wohl der Mitarbeiter ein zentrales Anliegen ist. Dieser Abschluss ist auch ein klares Zeichen hinsichtlich der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für unsere Betriebe bedeutet der Vertrag wesentliche Mehrkosten, doch wir wollen unsere Mitarbeiter:innen unterstützen. Der Bausektor bietet attraktive und angemessen bezahlte Arbeitsplätze“, unterstreicht der Präsident des Baukollegiums, Michael Auer, abschließend.
Der Landesergänzungsvertrag ist vom 11. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2025 gültig.