Von: luk
Bozen – Der Bereich Wanderhandel stellt ein umfangreiches Kapitel in der Südtiroler Handelsordnung dar. Diese wird derzeit neu ausgearbeitet und soll dem Landtag als eines der ersten Gesetze der neuen Legislatur zur Verabschiedung vorgelegt werden. Mit dem Ziel, dem Wanderhandel im neuen Regelwerk mehr Wertschätzung zu geben und seiner Rolle als Frequenzbringer für 80 Südtiroler Orte gerecht zu werden, haben sich vor kurzem Vertreter des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, des Landes mit Handelslandesrat Philipp Achammer und des Gemeindenverbandes mit Präsident Andreas Schatzer getroffen und die Richtung vorgegeben.
„In erster Linie geht es darum, den 500 Wanderhändlern in Südtirol, mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“, erklärt Andreas Jobstreibizer, Präsident der Wanderhändler im hds. Dafür schlägt die Berufsgruppe konkret vor, die Standplatzkonzessionen, die alle mit Ende 2020 verfallen, nicht neu auszuschreiben, sondern für weitere zwölf Jahre zu erneuern – so wie das derzeitige Staatsgesetz vorsieht und wie es etwa bereits eine andere Region umgesetzt hat.
Bekanntlich hat das italienische Haushaltsgesetz 2019 die Wanderhändler definitiv aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie ausgenommen. Diese Richtlinie von 2006 mit dem Ziel des freien Wettbewerbs und des freien Warenaustauschs innerhalb der EU, sah u.a. vor, die Standplatzkonzessionen auf öffentlichen Flächen neu auszuschreiben und somit verbunden mit der Gefahr, den Platz zu verlieren, auf dem man bereits seit Jahrzehnten arbeitet. „Für neue Standplatzkonzessionen und Neuzuweisungen bei bereits bestehenden Märkten, oder neuen Märkten, sehen wir sehr wohl die Notwendigkeit, dass Kriterien ausgearbeitet werden, damit die Gemeinden diese Standplätze zuweisen können“, so der Präsident.
Die Vertreter des Landes und der Gemeinden zeigten sich diesbezüglich gesprächsbereit und willig, den Vorschlag zu vertiefen, rechtlich zu prüfen und hier eine gemeinsame Lösung zu finden.
Besprochen wurden auch andere Themen, die in der neuen Handelsordnung anders geregelt werden sollen. So etwa sollten vereinfachte Regelungen beim Warenangebot angewandt werden – mit dem Ziel, den Beruf und die Tätigkeit attraktiver zu machen
Und was die Traditionsmärkte in Südtirols Ortszentren anbelangt, die einmal im Jahr stattfinden, müsse vermieden werden, dass so manche strenge Sicherheitsauflage die Abhaltung dieser Märkte in den Ortszentren in Frage stellt.