Bei energetischen Sanierungen

Meldung an Behörde ENEA für Steuerabzüge

Dienstag, 19. März 2019 | 20:39 Uhr

Bozen – Gemäß Haushaltsgesetz für 2018 müssen auch jene Umbauarbeiten, die eine effektive Energieeinsparung nach sich ziehen, und auf einen Steuerbonus von 50 Prozent Anrecht geben, sowie der Ankauf von Haushaltsgeräten der Energie-Klassen A und A+ (im Rahmen des Möbel-Bonus) telematisch an ENEA gemeldet werden.

Innerhalb wann muss die Meldung gemacht werden?

Der Termin für alle Arbeiten, die zwischen 01. Jänner 2018 und 21. November 2018 abgeschlossen wurden (laut Abnahme, Bescheinigung des Bauendes, Konformitätserklärung), war ursprünglich auf den 19. Februar 2019 festgesetzt worden, dann auf 21. Februar 2019 verschoben worden, und ist jetzt ein weiteres Mal auf den 1. April 2019 verschoben worden.

Für alle Arbeiten, die nach dem 21. November 2018 fertig gestellt wurden, ist der Termin für die ENEA-Meldung 90 Tage ab Fertigstellung.

Wie ist die Meldung zu machen?

Die technischen Daten müssen telematisch über das Portal http://ristrutturazioni2018.enea.it übermittelt werden, welches von ENEA gemeinsam mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der Agentur für Einnahmen erstellt wurde.

Dazu sind folgende Schritte notwendig:

1. Registrierung

2. Zugang zum System

3. Eingabe der anagrafischen Daten des/der Begünstigten

4. Eingabe der Immobilie, die von den Arbeiten betroffen ist

5. Eingabe der Maßnahmen, die getätigt wurden

6. Überprüfung der Daten

7. Übermittlung und Ausdruck der Erklärung

ENEA hat für die SteuerzahlerInnen einen Leitfaden erarbeitet, in dem alle Schritte erläutert werden. Im Leitfaden (http://www.acs.enea.it/doc/ristrutturazioni.pdf) findet sich auch die Liste aller Arbeiten, für welche die Erklärung notwendig ist.

ENEA-Meldung als Dienstleistung

Wer die Meldung an ENEA einer Firma übergeben möchte, findet auf der Homepage der VZS www.verbraucherzentrale.it eine Adressliste der Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten. Vor Auftragserteilung sollten stets mehrere Angebote eingeholt und diese im Detail miteinander vergleichen werden. Die Preise sind dem freien Markt überlassen und somit können sie für dieselben Leistungen zum Teil auch stark variieren.

 

Von: bba

Bezirk: Bozen