Von: luk
Meran – Ab heute, 3. Oktober, dürfen die Heizanlagen für sieben Stunden pro Tag wieder eingeschaltet werden.
Die von der Dienststelle für Umwelt der Gemeinde zusammen mit der Vereinigung der Kondominiumsverwalter ANACI neu festgelegten und vereinfachten Bestimmungen zum Heizen in den Übergangszeiten (in den beiden ersten Oktober- und letzten beiden Aprilwochen) sehen vor, dass die Verwalter der Kondominien ohne zusätzliche Genehmigung durch die Gemeinde die Heizanlagen wieder in Betrieb nehmen dürfen, falls der Wetterdienst der Provinz Bozen (www.provinz.bz.it/wetter/suedtirol.asp) eine Kaltfront ankündigt.
Das kühle Wetter muss allerdings mindestens für drei Tage angekündigt sein, wobei die Temperaturen nachts unter zwölf Grad liegen müssen. Diese Bedingungen sind in den kommenden drei Tagen erfüllt, weshalb die Heizungen bei Bedarf in Betrieb genommen werden können. Bis 15. Oktober dürfen die Heizanlagen allerdings nur für sieben Stunden pro Tag eingeschaltet werden.