Von: mk
Bozen – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hin.
Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich zwischen dem 25. Januar und dem 11. Februar 2022 zu einer Musterfeststellungsklage über ein Online-Formular angemeldet und keine postalische Bestätigung über die Eintragung vom BfJ erhalten haben. Auch Rücknahmen, Änderungsmitteilungen und die Beantragung von Registerauskünften im selben Zeitraum wurden zum Teil nicht übermittelt.
Dies kann auch Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen, die sich im entsprechenden Zeitraum zur Volkswagen-Musterfeststellungs-Klage angemeldet haben.
Wie vorgehen?
Wenn man sich also im genannten Zeitraum – von 25. Januar bis 11. Februar 2022 – zur Klage angemeldet hat, aber keine Bestätigung per Post erhielt, sollte man beim BjJ nachfragen, ob die Registrierung erfolgreich war. Hierzu reicht eine einfache E-Mail mit Vornamen und Nachnamen an klageregister@bfj.bund.de.
Wenn die Registrierung tatsächlich nicht erfolgreich war, muss man das von der VZS zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und per E-Mail an klageregister@bfj.bund.de zusenden.
Nur bei einer wirksamen Anmeldung zum Register können Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Ergebnis einer Musterfeststellungsklage profitieren. Die Bestätigung der Anmeldung, welche per Post zugeschickt wird, sollte unbedingt aufbewahrt werden.