Von: mk
Bozen – Am 19. Juli 2024 wurde am Landesgericht München das Insolvenzverfahren gegen die FWU AG eröffnet. Die FWU AG ist Alleinaktionärin des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux in Luxemburg, bei dem viele Südtirolerinnen und Südtiroler eine oder mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Bereits vor einigen Monaten hatte die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CAA) Mängel in Bezug auf die komplexe und spezifische Kostenstruktur der Lebensversicherung „Police High Solution“ der FWU Gesellschaft festgestellt.
Nun kommt die nächste Hiobsbotschaft für die Versicherten. Am selben Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Mutterholding beim Amtsgericht in München stellte die CAA fest, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. die Mindestkapitalanforderungen sowie die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr erfüllen kann. Deshalb hat die luxemburgische Aufsichtsbehörde das Vermögen der Versicherungsgesellschaft vorerst eingefroren. Für die Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden.
Die CAA fordert von der FWU Life Insurance Lux S.A., „eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu gewährleisten“. Der Lebensversicherer muss innerhalb eines Monats einen Finanzierungsplan vorlegen, über dessen Genehmigung die Aufsicht dann entscheidet. Sollte der Finanzierungsplan den Anforderungen nicht genügen, kann die Aufsichtsbehörde der Versicherungsgesellschaft die Lizenz entziehen – was für die Versicherten eine Katastrophe wäre.
Ob ein solcher Plan zustande kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand garantieren. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Südtirol den Versicherten, die fälligen zukünftigen Prämienzahlungen einzufrieren und abzuwarten, ob dieser Rettungsplan zustande kommt. Die Betroffenen sollten ihre Bank auffordern, die Zahlungen zu blockieren und der FWU Life Insurance Lux S.A. dies entsprechend mitteilen (Mustervorlage kann per e-mail an info@consumer.bz.it angefordert werden).
„Dies ist die zweite Episode einer Gesellschaft für Kapitallebensversicherungen, die essentielle Auflagen nicht mehr erfüllen kann. Anders als beim Eurovita-Fall scheinen hier die Zeichen für eine Erholung der Situation mehr als schlecht zu stehen. Außer dem obigen Rat zur Prämieneinfrierung können wir derzeit nur abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Außerdem warnen wir vor möglichen Neuabschlüssen von Lebensversicherungen. Sollten Betroffene nun von Versicherungsvermittlern kontaktiert werden, die eine „mögliche Lösung“ in Aussicht stellen, sollten diese schlichtweg ablehnen. Eine mögliche Lösung gibt es zurzeit nicht. Es gilt nur abzuwarten.“ So die Versicherungsberaterin der Stefanie Unterweger von der Verbraucherzentrale Südtirol.
Für Fragen oder Unklarheiten steht die VZS den Betroffenen jederzeit zur Verfügung (0471-975597 oder info@verbraucherzentrale.it).
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