Von: luk
Bozen – Die Nahversorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten aufrecht erhalten, regionale Kreisläufe stärken und lokale Erzeugnisse in den Mittelpunkt rücken – darauf zielt eine Entscheidung der Landesregierung ab, die sie heute (29. Dezember) getroffen hat. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung die Richtlinien der “Sondermaßnahmen zugunsten der Nahversorgungsdienste” geändert. Dabei werden die Fördergelder angehoben und die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
“Was die Aufrechterhaltung der Nahversorgung angeht, haben heute in der Landesregierung beschlossen, den Förderzuschlag für einheimische Produkte von 500 auf 1000 Euro zu verdoppeln”, informiert Landesrach Achammer. “Allerdings wollen wir sicherstellen, dass die Südtiroler Erzeugnisse in den Geschäften auch eine gute Sichtbarkeit erhalten und entsprechende Richtlinien vorgeben.” Die heute von der Landesregierung genehmigten Änderungen sehen vor, dass neben heimischen Lebensmittelprodukten mit dem Qualitätszeichen Südtirol auch jene mit dem Gütesiegel “Roter Hahn” sowie jene mit den europäischen Herkunftsbezeichnungen “g. U.” (geschützter Ursprung) sowie “g. g. A.” (geschützte geografische Angabe) berücksichtigt werden.
Der Landesrat verweist auch darauf, dass die Zugangskriterien gelockert wurden: Waren bisher Einzelhandelsbetriebe in Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnern beitragsberechtigt, die einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz von 400.000 Euro im Jahr erzielen, so können künftig auch Betriebe mit einem Steuerumsatz von bis zu 450.000 um Landesförderung ansuchen.
Die Nahversorgung zu sichern und damit den Zugang zu Produkten des täglichen Bedarfs auch in ländlichen Gebieten zu garantieren, ist seit Jahren ein erklärtes Ziel der Südtiroler Landesregierung. Bereits 2014 hat sie zu diesem Zweck Sondermaßnahmen zur Stärkung des Detailhandels in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften vorgesehen, die im vergangenen Jahr bis Ende 2021 verlängert wurden.