VZS klärt auf und gibt Tipps zum Datenschutz

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Freitag, 09. November 2018 | 16:21 Uhr

Bozen – Der Schutz der persönlichen Daten ist sehr wichtig und dennoch tappen nicht wenige unter uns ahnungslos in eine Falle. Die Verbraucherzentrale Südtirol bringt daher Licht ins Dunkel.

Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten, das sind laut der VZS wir selbst. Dieses Resümee zogen verschiedene Experten und Expertinnen, die gestern in Bozen im Rahmen einer von der Abteilung Europa und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) organisierten Tagung zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten. Die Verordnung gilt seit Mai 2018 in allen 28 EU-Staaten und hat erstmals ein einheitliches Schutzniveau für alle BürgerInnen Europas geschaffen, und zwar gegenüber allen in Europa tätigen Akteuren.

Die Datenschutz-Grundverordnung habe laut VZS das etwas verstaubte – fast “lästige” – Thema „Datenschutz“ wieder auf den Tisch gebracht. Dabei würden etliche Fragen auftauchen: Wer hat überhaupt Daten von mir? Was bewirkt dies? Welche Rechte habe ich? Wie übe ich diese aus?

Mit der DSGVO beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung, wolle der europäische Gesetzgeber allen BürgerInnen die Instrumente geben, um die Antworten auf all diese Fragen finden zu können. Dr. Martha Gärber, Direktorin der Abteilung Europa des Landes, sieht in den neuen Normen einen Meilenstein für die Rechte der BürgerInnen.

„Datenschutz, erklärt Dr. Johann Maier vom Österreichischen Datenschutzrat, „ist weiterhin die Regel und Datenverarbeitung bleibt die Ausnahme“. Diese dürfe nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Sparsamkeit, Zweckbindung, …) und aus ganz bestimmten Gründen (gesetzliche Auflage, freiwillige Einwilligung, …) erfolgen. Dabei müsse darüber in einfacher und leicht verständlicher Sprache informiert werden. Die große Neuheit sei dabei das Konzept des „Marktortprinzips“: stark vereinfacht ausgedrückt bewirke dieses, dass alle Betriebe, die den BürgerInnen Europas Dienste anbieten (entgeltlich und unentgeltlich), die Verordnung auch einhalten müssen, unabhängig davon, ob eine Niederlassung in der EU bestehe oder nicht. Deutlicher: auch Big Data müsse sich an die DSGVO halten.

Dr. Luana Patti vom italienischen Garanten für die Privacy erklärte, dass das neue Regelwerk auch für die Aufsichtsbehörden Europas Verbesserungen gebracht habe: diese seien nun alle mit denselben Befugnissen ausgestattet sowie besser vernetzt. Die Entscheidung der Behörde eines Landes solle auch für die anderen Länder richtungsweisend sein. Jedoch seien wir selbst die allerersten Garanten für unsere Privatsphäre – der sorgfältige Umgang mit allen Daten sei unumgänglich, denn so könne sich vorschnelles Unterzeichnen bereits vorab angekreuzter Zustimmungen durch eine Flut von Werbeanrufen rächen.

Hauptwachtmeister Campisi von der Bozner Postpolizei riet den zahlreich anwesenden SchülerInnen, gerade beim Verwenden von sozialen Netzwerken stets den gesunden Hausverstand zuzuschalten. „Einmal im Netz, für immer im Netz“, fasste er zusammen: Inhalte, die veröffentlicht wurden, ließen sich nur schwer wieder dem Zugriff anderer entziehen. Das Gleiche gelte für Fotos, die über Messaging-Dienste geteilt werden würden: man solle sich darüber im Klaren sein, dass der Empfänger über dieses Foto frei verfügen könne, und dass das Zuschicken von Fotos mit kompromittierendem Inhalt unter Umständen in einer Erpressung münden könne.

„Der Datenschutz ist nicht nur ein weiterer Bereich des Verbraucherschutzes“, fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus zusammen. „Datenschutz betrifft alle Aspekte des Verbraucherdaseins, von unerwünschter Werbung bis hin zu Bankfragen. Durch die neue Verordnung sind hier für die VerbraucherInnen bessere Instrumente geschaffen worden, um die ihnen zugesicherten Rechte auch durchzusetzen.“

Jedoch hapere es an der Information. In einer Live-Umfrage während der Tagung gaben 57 Prozent der Befragten an, nicht gut über die neue DSGVO informiert zu sein. Dies erkläre wohl auch, warum 62 Prozent der Anwesenden sich dafür aussprachen, dass Unternehmen und Verwaltungen bei Verstößen gegen die DSGVO zuerst nur verwarnt würden – die BürgerInnen scheinen auch bei der „Gegenpartei“ ein Informationsdefizit zu vermuten, aufgrund dessen mildernde Umstände zugestanden werden sollten.

Tipps für den Alltag

Man solle keine Zustimmung erteilen, wenn unklar oder unverständlich sei, was genau mit den Daten geschehe. Wenn es „Tante Mitzi“ nicht sehen dürfe, dann habe es im Internet auch nichts verloren. Persönliche Daten seien kein Tauschgut: kostenlose Dienste seien besonders kritisch zu begutachten. Passwörter sollten gut erdacht (mit Sonderzeichen), gut verwahrt, nie öfters verwendet (ein separates Passwort pro Dienst) und häufig gewechselt werden. Dies sei eine gute Devise für mehr Sicherheit. Rechte sollten genutzt werden: zuerst den Verantwortlichen um Auskunft anschreiben, der einen Monat Zeit habe, um zu antworten. Helfe dies nicht, könne die Aufsichtsbehörde kostenlos eingeschaltet werden – je besser dokumentiert das Anliegen sei, um so wirksamer könne deren Eingriff gestaltet werden.

Nützliche Informationen finden sich auch im kleinen Leitfaden „Kurzüberblick für VerbraucherInnen zum neuen EU-Datenschutzrecht“, der auf der Homepage der VZS sowie in allen Geschäftsstellen und beim Verbrauchermobil zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

Von: bba

Bezirk: Bozen