Von: luk
Bozen – Die neue Meldepflicht bei der gelegentlichen und geringfügigen Mitarbeit mittels Lohngutscheinen (Voucher) sorgt bei vielen Betrieben für großen Unmut. „Zurecht“, meint der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, der in einer Aussendung seinen Unmut äußert. „Die neue Regelung hat sich jetzt – wie befürchtet – als erhebliche bürokratische Belastung entpuppt“, so hds-Präsident Walter Amort.
Eine Korrekturverordnung zum Jobs Act hat für die Nutzung der Voucher eine verpflichtende Vorabmeldung des Arbeitsbeginns eingeführt. Diese ist durch den Auftraggeber mindestens 60 Minuten vor Beginn der Arbeitsleistung zu tätigen und zwar mittels Sms oder E-Mail an das territorial zuständige Arbeitsinspektorat. Hinzu kommt, dass auf der einen Seite noch wichtige Details bei Änderung einer Meldung zu klären sind und auf der anderen Seite in Südtirol andere, starre Regelungen gelten als im restlichen Italien. So z.B. muss hierzulande jeder einzelne gearbeitete Tag mit einem getrennten E-Mail gemeldet werden, während in den anderen Regionen ein einziges E-Mail genügt, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter eine ganze Woche arbeitet.
Hier braucht es noch dringenden Klärungsbedarf und Änderungen, so der hds. In diesen Tagen trifft sich der Verband mit den zuständigen Vertretern des Dachverbandes Confcommercio, um direkt in Rom intervenieren zu können. Gleichzeitig finden Gespräche mit dem Arbeitsinspektorat in Südtirol statt, um Lösungen und Vereinfachungen herbeizuführen. Abschließend erinnert der hds daran, dass die römische Regierung ursprünglich die Voucher abschaffen wollte. Nach den Protesten der Arbeitgeberverbände konnte das System jedoch noch gerettet werden. Allerdings ging jetzt die Regierung mit der neu eingeführten und bürokratischen Meldungsform viel zu weit.