Von: bba
Bozen – Das kommende Jahr bringt auch bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eine wichtige Neuerung. Ab 2022 können die eingeschriebenen Unternehmen auf eigene Lieferanten für die Arbeitskleidung zurückgreifen, die Standardlieferung garantiert auch weiterhin wie gewohnt der Hauptlieferant der Bauarbeiterkasse.
Dies haben die Sozialpartner der Bauarbeiterkasse in einem eigenen Abkommen kürzlich vereinbart. Die Vertreter des Baukollegiums, des lvh.apa, des cna.shv und der Gewerkschaften Filca, Fillea, Feneal und ASGB geben den eingeschriebenen Betrieben damit ab dem nächsten Jahr die Möglichkeit, den Lieferanten für die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst zu wählen und die Rückerstattung von der Bauarbeiterkasse zu erhalten.
„Für viele unserer Mitgliedsbetriebe ist dies seit langem ein großes Anliegen und ich bin mir sicher, dass auch unsere Mitarbeiter davon profitieren werden. Es freut mich sehr, dass die Sozialpartner der Bauarbeiterkasse dies nun möglich gemacht haben und ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten herzlich bedanken“, erklärt die Präsidentin der Bauarbeiterkasse und Unternehmerin, Jasmin Mair.
Den Anstoß dazu gab eine Befragung der Unternehmen über die Zufriedenheit mit den derzeit gelieferten Arbeitsschuhen und der Bekleidung. Viele Unternehmen haben dabei den Wunsch geäußert, einen eigenen Lieferanten auszuwählen und damit besser auf die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen.
„Es ist für uns Gewerkschaften wichtig, dass jeder Arbeiter und jede Arbeiterin im Bausektor zumindest einmal im Jahr einen Arbeitsschuh und Arbeitsbekleidung erhalten, welche den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dies ist mit dem neuen Abkommen auch in Zukunft gewährleistet. Die Kontrolle darüber bleibt weiterhin Aufgabe der Bauarbeiterkasse“, sagt der Vizepräsident und Vertreter der Gewerkschaften, Maurizio D’Aurelio.