Von: mk
Bozen – Den Entwurf zur Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur der Südtiroler Gesundheitsdienste hat Landesrätin Martha Stocker unlängst den Primaren vorgestellt.
Schlanker, einheitlicher und eng vernetzt: So soll sich künftig der Landesgesundheitsdienst präsentieren. Diesem Wunsch, der von Seiten vieler Diskussionspartner geäußert wurde, will Gesundheitslandesrätin Martha Stocker mit der Neuauflage des Gesetzes Nr. 7/2001 nachkommen und damit die rechtliche Grundlage für einen modernen, innovativen Südtiroler Sanitätsbetrieb schaffen. Gemeinsam mit Ressortdirektor Michael Mayr eröffnete die Landesrätin nun auch den Dialog mit den Primaren und ging auf die Zuständigkeiten der Landesregierung und des Sanitätsbetriebes sowie auf die geplante neue Organisationsstruktur ein.
„Wir wollen mit der Anpassung des Landesgesundheitsdienstes an die veränderten Bedingungen die Voraussetzungen schaffen, um mit einem klaren gesetzlichen Rahmen mehr Effizienz bei der Versorgung der Menschen zu gewährleisten“, erklärte Landesrätin Stocker beim Treffen mit den Primaren. Nach Genehmigung des neues Gesetzes durch den Südtiroler Landtag müsse sich der Südtiroler Sanitätsbetrieb dann über die hausinterne Betriebsordnung um die Umsetzung der Maßnahmen auf den einzelnen organisatorischen Ebenen kümmern. Bei einer regen Diskussion wurden einige Fragen aus dem Weg geräumt: Es wird nun Aufgabe der zuständigen Arbeitsgruppe sein, Rückmeldungen zu prüfen und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf einzuarbeiten.
Zufrieden nach dem Treffen zeigte sich Hubert Messner, Präsident der Gewerkschaft der Primare ANPO: „Dieser Gesetzentwurf stärkt unsere Rolle als Ärzte, gleichzeitig aber fordert es uns als Kliniker und verlangt unsere aktive Mitarbeit auf den verschiedenen Ebenen“. In dieselbe Kerbe schlug auch die Landesrätin: „Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, es liegt dann aber auch am Sanitätsbetrieb und den einzelnen Akteuren, die Dienste so zu organisieren, dass wir das Leistungsangebot für die Menschen sowohl in der wohnortnahen Versorgung als auch in allen Krankenhäusern weiterhin garantieren können“, so Stocker.