Einfachere Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Öffentliche Vergaben: Neues Online-Verzeichnis für Planer

Donnerstag, 18. Oktober 2018 | 11:31 Uhr

Bozen – Wie das Online-Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer sorgt nun auch eines für Architekten und Ingenieure für eine einfachere Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Die Landesvergabeagentur (AOV) hat seit 15. Oktober ein neues Online-Verzeichnis erstellt, das öffentlichen Körperschaften und der Landesverwaltung ermöglicht, Architekten und Ingenieure, aber auch Techniker für öffentliche Planungsaufträge, Bauleitungen, Kollaudierungen, technische Unterstützungen und weitere technische Dienstleistungen unter der EU-Schwelle von 221.000 Euro zu Verhandlungsverfahren einzuladen. Diese Spezialisten können sich in dieses Verzeichnis eintragen und erklären darin, dass sie über die nötigen fachlichen Voraussetzungen verfügen. “Es war mir wichtig, dass auch die Aufträge für technische Leistungen vereinfacht werden”, betont Südtirols Landeshauptmann.

Eine Vergabestelle kann nun über einen Filter gezielt jene Planungsbüros einladen, ein Angebot abzugeben, welche die gesuchten Leistungen erbringen können. Letztere müssen natürlich im Online-Verzeichnis angeführt sein. Die Vergabestelle erspart sich zudem Zeit und Ressourcen, die für eine vorhergehende Veröffentlichung zur Markterhebung notwendig sind.

Da die Eigenerklärungen im Online-Verzeichnis allerdings von Rechts wegen nur 180 Tage gültig sind, erhält jeder Teilnehmer rechtzeitig eine Meldung, wenn seine Eigenerklärung zu erneuern ist. Die Eintragung ins Verzeichnis ist nicht schwierig, für alle Fälle bietet die AOV in Kürze ein kleines Handbuch ebenso wie kompakte Kurse an. Für kurze Fragen steht auch das Call-Center der AOV zur Verfügung.

Zum Online-Verzeichnis für Architektur- und Ingenieurbüros gelangen die Planungsbüros über die Webseite der AOV, wo sie sich zuerst in das Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer eintragen, über das sie dann in spezifische Unterverzeichnis für Architektur- und Ingenieurleistungen gelangen.

Zu berücksichtigen ist, dass Vergabestellen künftig nur noch Architektur- und Ingenieurbüros beauftragen können, die im entsprechenden Online-Verzeichnis zu finden sind. Bis zum 28. Februar 2019 ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der die Vergabestellen auch Planungsbüros außerhalb des Online-Verzeichnisses einladen können, die sich dann allerdings umgehend vor Auftragsvergabe dort eintragen müssen.

Von: mk

Bezirk: Bozen