Von: luk
Bozen – Nach zwei Jahren Verhandlung steht der neue Kollektivvertrag für Journalisten der öffentlichen Verwaltung. Die Landesregierung hat heute (5. Oktober) dem neuen Vertrag zugestimmt.
Die Landesregierung hat heute die Annahme des neuen Kollektivvertrags für die Journalisten im Presseamt des Landes beschlossen. Dem Vertragsabschluss vorausgegangen waren zwei Jahre Verhandlungen zwischen der Delegation der öffentlichen Verwaltung mit Generaldirektor Alexander Steiner und dem Direktor der Personalabteilung Albrecht Matzneller an der Spitze, der Journalistengewerkschaft FNSI und der Gewerkschaften für die öffentlich Bediensteten GS, Asgb, Sgb-Cisl, Cgil-Agb und Uil-Sgk.
Eingliederung der Journalistenverträge in den Kollektivvertrag des Landes
Zukünftig werden die Journalisten im Presseamt einen Vertrag für öffentlich Bedienstete bekommen, der sich in den Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete des Landes einfügt. Ein neuer Vertrag war notwendig geworden, um den rechtlichen Vorgaben des Staatsgesetzes Nr. 26 von 2019 (Art. 25bis) zu entsprechen und mehreren Urteilen des Verfassungsgerichtshofs Rechnung zu tragen. Darin wurde die Unrechtmäßigkeit – und damit die Nichtanwendbarkeit des zwischen dem italienischen Verband der Zeitungsverleger FIEG und der Gewerkschaft FNSI geschlossenen Journalistenvertrags in der öffentlichen Verwaltung festgehalten. Auch auf nationaler Ebene gab es bei den Verhandlungen eine allgemeine Einigung, wobei FNSI eingreifen wird, um bestimmte journalistische Profile zu regeln.
Neue Stellen können ausgeschrieben werden
“Mit dem neuen Vertrag und der Schaffung dieser neuen Berufsbilder können wir nun endlich das Presseamt des Landes stärken und wieder neue Journalistinnen und Journalisten anstellen”, zeigt sich Generaldirektor Steiner zufrieden: “Dies ist wichtig, damit wir die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Landesverwaltung und der Landesregierung umfassend informieren können. Diese Informationstätigkeit ist gemäß der italienischen Verfassung vorgesehen und kann nun gut weiterlaufen und weiterentwickelt werden.” Mit der Vertragsunterzeichnung sei ein wichtiger formaler Schritt gesetzt, der nach Jahren der Unsicherheit endlich eine klare Vorgabe für die Eingliederung der Journalisten in die öffentliche Verwaltung bietet und gleichzeitig die Befugnisse der Journalisten bezogen auf die Berufsgrundsätze laut nationalem Gesetz für Presse, Information und Kommunikation wahrt.
Sowohl die Journalistengewerkschaft FNSI als auch die Gewerkschaften der öffentlich Bediensteten zeigten sich nach den langen und anspruchsvollen Verhandlungen mit dem Ergebnis zufrieden. Mit der Annahme des Vertrags durch die Landesregierung eröffnet sich nun auch die Möglichkeit, in Kürze für das Landespresseamt die bisher vakanten Stellen für deutsch-, italienisch- und ladinischsprachige Journalisten mit den entsprechenden Voraussetzungen nachzubesetzen. Die entsprechende Ausschreibung wird auf der Website der Landesabteilung Personal veröffentlicht.
Menschen zuverlässig und zeitnah mit verifizierten Infos versorgen
Landeshauptmann Arno Kompatscher verweist auf die laut Gesetz vorgeschriebene Pflicht des Landes, für eine transparente und effiziente Information der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen: “Die Corona-Pandemie sowie die jüngsten Unwetterereignisse haben uns noch einmal deutlicher gezeigt, wie wichtig es ist, die Bürgerinnen und Bürger professionell mit korrekten, genauen, schnellen und vor allem verlässlich verifizierter Informationen zu versorgen.”
Eintragung ins Journalistenalbum und Sprachnachweis notwendig
Mit dem neuen Vertrag sind die Journalisten künftig in die Gehaltsstufen (Funktionsebenen) der Landesverwaltung eingegliedert. Die Einstufung erfolgt je nach Studienabschluss und der Art der Eintragung ins Berufsalbum der Journalisten (Berufsjournalisten oder Publizisten). Sie müssen den Zweisprachigkeitsnachweis (für Ladiner Dreisprachigkeitsnachweis) der entsprechenden Funktionsebene erbringen. Zudem steht dem Presseamt die Möglichkeit offen, in Zukunft auch Journalisten-Praktikanten einzustellen und ihnen so den Weg zur Prüfung und Aufnahme in das Berufsalbum zu ermöglichen.
Die in der öffentlichen Verwaltung beschäftigten Journalisten bleiben im Nationalfürsorgeinstitut der Journalisten INPGI eingetragen und können die Zusatzkrankenkasse für die Journalisten CASAGIT beibehalten. Für die bereits in der Pressestelle Beschäftigten gibt es eine Übergangsregelung.