Vorsicht vor Kostenfallen

Partnersuche im Internet kann teuer werden

Mittwoch, 13. Februar 2019 | 11:20 Uhr

Bozen – Online-Partnerportale folgen eindeutig dem Trend der Zeit: Sie sind vermeintlich preisgünstig, der Aufwand ist gering und man bleibt bei seiner Partnersuche anonym. Dennoch kann man auch beim Online-Dating in – vermeidbare – Kostenfallen tappen.

Von den tausenden Informationsanfragen, die das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen jährlich bearbeitet, betreffen etwa 100 den Bereich der Partnersuche. Waren es noch vor zehn Jahren fast ausschließlich „traditionelle“ Partnervermittlungsagenturen, sind es heute hingegen hauptsächlich Online-Portale, mit denen sich die Beraterinnern im EVZ in Bozen konfrontieren müssen.

„Im Rahmen des Beratungsgespräches stellt sich heraus, dass die Betroffenen sich schon vor vielen Monaten auf einer Internetseite registriert haben, um zunächst kostenlos online flirten zu können“, weiß Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin im EVZ. Wer aber mehr möchte, als sich nur mal so umzusehen, muss eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft abschließen. „Meist werden diese den Portalbenutzern durch günstige Sonderpreise schmackhaft gemacht“, erzählt die Expertin.

Beinahe alle Verträge, die von Online-Partnervermittlungsportalen angeboten werden, verlängern sich automatisch. Laut italienischem Recht muss der Verbraucher jedoch nicht eigens vor Vertragsverlängerung darauf hingewiesen werden – anders zum Beispiel in Österreich, wo es eine solche Informationspflicht gibt. Für den italienischen Verbraucher bedeutet dies, dass er, wenn er nicht rechtzeitig vor Ablauf des ersten Mitgliedsjahres kündigt, für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden ist. Dies ist sogar dann der Fall, wenn er die Leistung nach dem ersten Jahr nicht mehr nutzt. „Diese automatische Verlängerung ist den Verbrauchern aber nicht bewusst und so wird man mit Zahlungsaufforderungen von 250 und mehr Euro konfrontiert“, weiß das EVZ.

Zahlreiche Verbraucherorganisationen in Europa haben Eingaben bei den zuständigen Behörden in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von einzelnen Vertragsklauseln, mangelnde Transparenz und den irreführenden Charakter der Vertragsbedingungen eingereicht, und es gibt auch bereits einzelne Entscheidungen dazu. Aber auch in diesem Bereich gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe, da es im Außergerichtlichen schwierig ist, eine kostenlose Vertragsauflösung durchzuboxen. „Deshalb sollte der Verbraucher möglichst gar nicht erst in solche Fallen tappen“, mahnt die Verbraucherrechtsexpertin.

Folgende Tipps können euch vor teuren Überraschungen bewahren:

·         Die eigentliche Vermittlungstätigkeit ist nur durch Abschluss einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft möglich;

·         Premiummitgliedschaften verlängern sich in der Regel nach Ablauf automatisch – notieren Sie sich also die Kündigungsfrist, welche sie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen;

·         Vergewissern Sie sich, ob der Preis bei Verlängerung derselbe bleibt, denn häufig verdoppelt sich der Einstiegspreis bei der automatischen Vertragsverlängerung;

·         Kündigungen müssen schriftlich erfolgen! Es ist nicht ausreichend, die Dienstleistung einfach nicht mehr zu nutzen.

Partnersuche, ob online oder offline über eine traditionelle Partnervermittlungsagentur, wird wohl immer ein Thema für die Beraterinnen am EVZ in Bozen bleiben. Zurzeit ist bei einem Friedensgericht in Südtirol ein Verfahren gegen eine deutsche Partnervermittlungsagentur anhängig. Im Europäischen Verbraucherzentrum wartet man gespannt auf das Urteil.

Für weitere Informationen und auch eine konkrete Hilfestellung könnt ihr das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder über die Telefonnummer 0471 980939 kontaktieren.

Von: mk

Bezirk: Bozen