Februar-Sitzung ist somit beendet

Plenarsitzung: Bestimmungen auf dem Sachgebiet Personal 

Mittwoch, 07. Februar 2018 | 17:12 Uhr

Bozen – Der Gesetzentwurf Nr. 152/18 „Bestimmungen auf dem Sachgebiet Personal“ wurde heute genehmigt. Die Februar-Sitzungsfolge ist beendet: Morgen und Freitag finden keine weiteren Sitzungen mehr statt.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 152/18: „Bestimmungen auf dem Sachgebiet Personal“ wurde heute Nachmittag beraten.
Landesrätin Waltraud Deeg stellte klar, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfs darin besteht, den Mitarbeitern des Landes, nach der neuen Personaldienstordnung von 2015, Klarheit und Rechtssicherheit zu geben. Es gehe nicht darum, sich in Verwaltungsverfahren einzumischen, sondern um die Klärung der Rechtsgrundlage für diejenigen, die sich in einer noch unklaren Situation befinden. Es sei außerdem eine authentische Auslegung für den Landesgesundheitsdienst vorgesehen.

Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) teilte das Anliegen der Rechtssicherheit. Sie fragte sich jedoch, welche Auswirkungen diese Bestimmung auf das vor dem Rechnungshof laufende Verfahren habe und kritisierte den Omnibus-Charakter des Artikels 3, von dem sie die Streichung vorschlug.

Walter Blaas (Die Freiheitlichen) sprach sich gegen das Gesetz aus, auch wegen der Eile, mit dem es behandelt wird. Ein Gesetz neu zu interpretieren, sei nie gut.
Andreas Pöder (BürgerUnion-Südtirol- Ladinien) kritisierte die Tatsache, dass man hier bei einem laufenden Gerichtsverfahren interveniert. Wenn anerkannt wird, dass man in gutem Glauben gehandelt hat, dann komme das Gericht in der Regel auch dem Angeklagten entgegen. Er kündigte deshalb seine Enthaltung an.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) wies auf die Gefahr hin, dass die Auslegung sich von “authentisch” in “politisch” verwandeln  könne. Er schloss sich daher dem Rat an, Vorsicht walten zu lassen und kündigte an, dass er nicht dafür stimmen werde.

Myriam Atz-Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) äußerte Zweifel an einer Maßnahme mit einem anhängigen Verfahren an und bat um Informationen über Konsequenzen und Mehrkosten. Ihre Fraktion werde sich der Stimme enthalten. Sie ersuchte darum, das  Gesetzgebungsverfahren zu verbessern.

Dieter Steger (SVP) bezeichnete den Gesetzentwurf als “vernünftig” und unterstrich die Notwendigkeit, ihn so schnell wie möglich zu behandeln. Es handle sich um das Rechtsinstitut der Entschädigung, die 1992 eingeführt wurde und anders geregelt werde als auf staatlicher Ebene. Es gehe nicht darum, ein neues Gesetz zu schreiben, sondern darum, zu klären, was bereits Gesetz ist. Er verteidigte die Rückerstattung der Anwaltskosten für die zu Unrecht vor Gericht geladenen Verwalter (Art. 4), andernfalls würde kein Verwalter mehr Verantwortung übernehmen.

Landesrätin Waltraud Deeg betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger eine schnelle und effiziente bürgernahe Verwaltung erwarten, und bekräftigte, dass es darum gehe, den Menschen Gewissheit darüber zu geben, ob sie die Entschädigung weiterhin erhalten oder nicht, und ob das, was sie tun, Rechtssicherheit hat. Auch das Verwaltungsgericht hat bekräftigt, dass die erhaltenen Vergütungen einbehalten werden können. Es handelt sich dabei nicht um ein Omnibusgesetz, sondern um die Möglichkeit Personen, die wichtige Projekte verfolgen, Sonderaufträge und damit zusammenhängende Zulagen zu erteilen und damit jungen Führungskräften die Möglichkeit zu geben, ihre Kompetenz im Projektmanagement unter Beweis zu stellen.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 17 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.

 

Die Artikel 1 (15 Ja, 1 Nein, 10 Ent.), 1-bis (15 Ja, 2 Nein, 13 Ent.) und 2 (16 Ja, 1 Nein, 15 Ent.) wurden ohne Änderungsanträge und ohne Debatte genehmigt.
In Artikel 3 ” „Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“ wurde von Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) ein Streichungsantrag eingereicht, der abgelehnt  wurde (15 Ja, 16 Nein). Der Artikel daraufhin wurde mit 16 Ja, 5 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt.

Die Artikel 4 (18 Ja, 2 Nein, 12 Ent.), 5 (15 Ja, 4 Nein, 12 Ent.) und 6 (15 Ja, 1 Nein, 15 Ent.) wurden ohne Debatte genehmigt.

Im Rahmen der Stimmabgabeerklärungen bat Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) um eine vorläufige Berechnung dessen, was mit der Landesregelung in Sachen Gehälter der Führungskräfte im Vergleich zur staatlichen Regelung über die Jahre hinweg eingespart wurde: Dies würde dazu beitragen, einige Vorurteile gegenüber der Landesverwaltung abzubauen.

Tamara Oberhofer (Die Freiheitlichen) kündigte an, dass ihre Fraktion nicht dafür stimmen werde, weil man sauberer hätte arbeiten können. Sie erhoffe sich in Zukunft auch gleiche rasche Zeiten für Bürger, die auf der Suche nach Gerechtigkeit sind.

Der Gesetzentwurf Nr. 152/18 wurde mit 16 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen angenommen.

Die Februar-Sitzungsfolge ist somit beendet. Morgen und Freitag finden keine weiteren Sitzungen mehr statt.

Von: luk

Bezirk: Bozen