Landesregierung beschließt Richtlinie

PPP-Projekte von Privaten: Kaution festgelegt

Dienstag, 04. Oktober 2016 | 13:42 Uhr

Bozen – Das Landesvergabegesetz sieht vor, dass der Sieger einer Ausschreibung eine Kaution von bis zu fünf Prozent der Vertragssumme hinterlegen muss, wobei die jeweilige Vergabestelle das Ausmaß festlegen kann. Dies trifft auch für die öffentlich-privaten Partnerschaften zu (PPP für Public Private Partnership). Wenn der Vorschlag jedoch für das PPP-Projekt vonseiten eines Unternehmens kommt, so muss einheitlich definiert werden, was eine Vergabestelle akzeptieren kann.

Die Landesregierung hat nun beschlossen, das Ausmaß der Kaution in diesem speziellen Fall auf einen Prozent festzulegen. Dies entspricht dem Prozentsatz für die provisorischen Kautionen, welche bei nicht PPP-Projekten während des Bieterverfahrens vorgeschrieben sind. Die staatlichen Bestimmungen sehen hingegen zehn Prozent vor, was seit Inkrafttreten des neuen Staatskodex italienweit bei den Unternehmen zu erheblichen Schwierigkeiten geführt hat. „Ein Unternehmen, das eine Idee für ein PPP-Projekt hat, geht ja sowieso schon Kosten im Zusammenhang mit den Vorbereitung des Antrags entgegen, nun zusätzlich noch ein Prozent Kaution – das ist der Investition genug“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die neue Richtlinie. Schließlich wisse das Unternehmen ja nicht im Voraus, ob die öffentliche Verwaltung an der Initiative überhaupt Interesse habe. Somit begünstige Südtirol aufgrund seiner autonomen Regelungsmöglichkeit innovative Lösungsansätze mit privater Beteiligung, die für die Öffentlichkeit von Vorteil sind.

Ein Beispiel für ein PPP-Projekt, bei dem ein Unternehmen den Vorschlag eingebracht hat, ist das neue Schülerheim, das zur Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Fürstenburg in Burgeis gehört und am 14. Oktober eröffnet wird.

Von: mk

Bezirk: Bozen