Von: luk
Bozen – Am Montag hat die Gesundheitslandesrätin Südtirols Primare zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der diese im Detail über die Regelung zur Wiederaufnahme der Facharztausbildung informiert wurden. Dazu zählten praktische Aspekte der Ausbildungsinhalte, der Dauer und des dafür vorgesehenen Auswahlverfahrens. Das Interesse an den Neuerungen war beachtlich.
Im Jahr 2017 und im vergangenen Juli hatten sich 80 von 107 Südtiroler Krankenhausabteilungen akkreditieren lassen, um die Facharztausbildung nach den Mindeststandards laut Dekret des Bildungsministeriums (MIUR) Nr. 402/2017 anbieten zu können. Dies war eine Voraussetzung für die Anerkennung der Facharztausbildung durch die Österreichische Ärztekammer.
Über das Omnibus-Gesetz wurde in Folge die neue Regelung genehmigt. Dies ermöglicht es den auszubildenden Fachärzten, in einem regulären Arbeitsverhältnis mit einem angemessenen Gehalt tätig zu sein anstatt wie bisher als Praktikant zu arbeiten. Damit erhalten die angehenden Fachärzte auch in Südtirol Arbeitsbedingungen wie sie in den deutschsprachigen Nachbarstaaten üblich sind. Die ersten Fachbereiche, in denen die neue Regelung greift, sind die Innere Medizin, die Orthopädie/Traumatologie und die Chirurgie.
An der Veranstaltung teilgenommen haben auch die Präsidentin der Südtiroler Ärztekammer, Monica Oberrauch, der Sanitätsdirektor, Thomas Lanthaler, und der Südtiroler Präsident der Vereinigung der Primare (ANPO), Guido Mazzoleni.