Von: luk
Bozen – Am Freitag, den 24.September lud der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur jährlichen öffentlichen Sitzung ein. Rund 60 Teilnehmer*innen, darunter Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Fachexpert*innen und Interessierte fanden sich im NOI Techpark Bozen ein, um gemeinsam zum Thema „Psychosoziale Unterstützung in Südtirol – Entspricht sie den Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention?“ zu diskutieren und ihre Anliegen einzubringen. Die öffentliche Sitzung fand unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen statt. Für die Barrierefreiheit der Sitzung wurde durch Simultanübersetzung, Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen und Visual Facility gesorgt, einer Zusammenfassung in Bildern und leichter Sprache. Durch die Sitzung führten Thomas Karlegger unterstützender Selbstvertreter im Monitoringausschuss und Präsident des Vereines Lichtung–Girasole und Heidi Ulm, Selbstvertreterin im Monitoringausschuss.
Eröffnet wurde die Sitzung mit den Grußworten von Landtagspräsidentin Rita Mattei, die die wertvolle Arbeit des Monitoringausschusses hervorhob, „der über die Einhaltung jener Rechte wacht, die wesentlich sind, aber oft missachtet werden: Manche Schwierigkeiten vergisst man leicht, wenn sie einen nicht selbst betreffen. Umso wichtiger ist es, dass es jemanden gibt, der uns daran erinnert, und der Monitoringausschuss tut das, seit er 2016 zum ersten Mal vom Landtag eingesetzt wurde.“ Soziallandesrätin Waltraud Deeg wies darauf hin, dass es in Südtirol eine hohe Lebensqualität gebe, aber auch eine hohe Suizidrate, und mahnte, hinter die Fassade zu schauen, um zu erkennen, was die Menschen brauchen, angefangen bei der psychosozialen Unterstützung, die nicht nur Menschen mit Behinderten benötigten. Dazu habe die heutige Tagung nützliche Hinweise gegeben. Es sei auch wichtig, einzugestehen, dass man Hilfe benötige – der erste Schritt in einer Notlage.
Zum Einstieg in das Thema gab die Vorsitzende des Monitoringausschusses Michela Morandini eine kurze Definition von psychosozialer Unterstützung. Diese umfasse jede Maßnahme und Hilfeleistung von Seiten professioneller Helfer*innen im psychologischen, psychiatrischen und sozialen Bereich sowie von Caregivern aus der Familie oder dem Bekanntenkreis, die zu einem psychischen, emotionalen und sozialen Wohlbefinden einer Person beitrage, so Morandini.
Es folgte ein Impulsreferat der Primarin des Psychiatrischen Dienstes Meran Verena Perwanger zum Thema „Psychosoziale Unterstützung als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.“ Ausgehend von den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention und der von der WHO geprägten Definition von Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens, gab Perwanger einen Überblick über die aktuelle Situation in Südtirol zum Thema und berichtete über das individuelle Gesundheitsbudget als innovatives Modell psychosozialer Unterstützung. „Diese besteht nicht in einzelnen Diensten, sondern unterstützt ein Lebensprojekt: Sie muss also flexibel in Anspruch genommen werden können und erfordert einen Paradigmenwechsel mit einer neuen Sichtweise und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe.“
Im Anschluss an das Impulsreferat fand eine Gesprächsrunde nach dem Modell des Trialogs (Betroffene-Angehörige- Fachleute) zwischen Renate Ausserbrunner, Angehörige und ehemalige Präsidentin des Vereins Ariadne für die psychische Gesundheit aller EO, Dorothea Passler Mair, Selbstvertreterin im Monitoringausschuss und Ex-In-Genesungsbegleiterin (Unterstützung durch ebenfalls Betroffene), und Primarin Perwanger statt. Die Teilnehmer*innen berichteten dabei von ihren persönlichen Erfahrungen und insbesondere mit dem Trialog und der Ex-In-Genesungsbegleitung als zwei Modelle psychosozialer Unterstützung, die in Südtirol umgesetzt wurden.
Daraufhin wurde in Rahmen von Workshops die Frage „Psychosoziale Unterstützung in Südtirol – Was braucht es, damit sie den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?“ erörtert. Insgesamt fanden sechs Workshops statt, die sich in zwei Runden gliederten. In der ersten Runde wurden die Teilnehmer*innen einer der drei Zielgruppen Personen mit Behinderungen, Caregiver (Angehörige, Freunde, Bekannte) oder professionelle Unterstützer*innen und Interessierte zugeordnet, in der zweiten Runde wurden die Gruppen dagegen vermischt. Die konkreten Lösungsansätze aus den Workshops wurden von Michela Trentini, Direktorin der Landesabteilung Soziales, entgegengenommen und werden demnächst vom Monitoringausschuss vorgestellt. Besonders betont wurde dabei der Wunsch nach mehr Partizipation und Inklusion.
Für Personen, die nicht an der Sitzung teilnehmen konnten, besteht die Möglichkeit mittels Online-Fragebögen, die auf der Homepage der Gleichstellungsrätin unter nachfolgendem Link abrufbar sind, ihre Anliegen zum Thema einzubringen: www.gleichstellungsraetin-bz. org.