Von: luk
Bozen – Die “Änderungen zum Landesgesetz ‘Raum und Landschaft’ (Nr. 9/2018)” sind als Landesgesetz Nummer 17 vom 20. Dezember 2019 im heutigen (27. Dezember 2019) Amtsblatt der Region Nummer 52 veröffentlicht und ab morgen (28. Dezember) rechtskräftig. Damit wird auch das Inkrafttreten des Gesetzes “Raum und Landschaft” auf 1. Juli 2020 festgelegt.
Nach eingehender Debatte hatte der Landtag den auf Initiative von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am 29. November verabschiedet. Die Gesetzesänderungen beinhalten unter anderem Erleichterungen für Besitzer von Wohnung mit Bindung, bringen Klarheit in die Anwendung der Abstandsregelungen, sehen für den Wohnbau in strukturschwachen Gemeinden eine 60-prozentige Konventionierung vor, auch wenn mehr als zehn Prozent an Zweitwohnungen vorhanden sind. Neuerungen gibt es zudem im Hinblick auf die Schaffung von Parkplätzen, die Dienstwohnungen und die Eingriffsgebühr.
Im heutigen Amtsblatt der Region sind auch das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2020 – als Landesgesetz Nummer 15 vom 19. Dezember 2019 – und der “Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2020-2022” – als Landesgesetz Nr. 16 vom 19. Dezember 2019 veröffentlicht. Diese beiden Gesetze treten mit Jahresbeginn, also zum 1. Jänner 2020, in Kraft.