Eintragung in das Verzeichnis der Sachverständigen

Raum und Landschaft: Sachverständigenverzeichnis wird eingerichtet

Mittwoch, 27. Februar 2019 | 22:27 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat festgelegt, wie die im Bereich Raum und Landschaft erfolgt.

Grünes Licht gab die Landesregierung gestern den Richtlinien für das Verzeichnis der Sachverständigen für Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften und Naturgefahren. Die Richtlinien legen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis sowie den Verbleib darin fest.

Grundstein für Gemeindekommission

Das Verzeichnis ist gemäß Landesgesetz Raum und Landschaft bei der für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Landesabteilung eingerichtet. Mit dem Verzeichnis wird der Grundstein für die zukünftige Gemeindekommission für Raum und Landschaft gelegt, die aus sechs Sachverständigen und dem jeweiligen Bürgermeister zusammengesetzt ist. “Wir gewährleisten damit eine hohe fachliche Kompetenz in diesem Kollegialorgan”, erklärt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, die den Beschluss in die Landesregierung eingebracht hat.

Noch unter ihrem Vorgänger gab es zu den Zugangskriterien eine eingehende Diskussion und eine Abstimmung mit den Interessensverbänden und Berufskammern. Auch der Rat der Gemeinden hat am 21. Jänner ein bedingt positives Gutachten abgegeben. “Es handelt sich um einen weiteren wichtigen Schritt, mit dem die Umsetzung des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft vorbereitet wird”, so Hochgruber Kuenzer.

Acht fachliche Abschnitte

Das Sachverständigenverzeichnis ist in acht fachliche Abschnitte untergliedert: Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften und Naturgefahren. Die Eintragung in die einzelnen Abschnitte erfolgt mit Dekret der zuständigen Landesrätin für Raumordnung, und – falls vorgesehen – nach Durchführung eines Bewertungsverfahrens nach Titeln und Prüfungen, das aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bestehen wird.

Die im Sachverständigenverzeichnis eingetragenen Personen werden verpflichtet, während der Amtsperiode des Gemeinderates an mindestens 80 Prozent der von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorgesehenen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, sonst erfolgt die Streichung aus dem Verzeichnis.

Wer bei Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft bereits im Verzeichnis der Sachverständigen für Raumordnung und Landschaftsschutz eingetragen war, wird von Amts wegen in die Abschnitte Raumordnung und Landschaft des neuen Verzeichnisses eingetragen.

Von: bba

Bezirk: Bozen