Von: luk
Bozen – Kürzlich traf sich der Vorstand der Vereinigung Südtiroler Freiberufler (VSF) mit Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer in Bozen, um seine Anliegen zum Thema Raumordnung zu deponieren und sich mit ihr über einen weiteren Austausch zu beraten.
Den Freiberuflern aus den verschiedenen Berufsgruppen wie Technik, Recht und Wirtschaft erschien es wichtig, die Anliegen und Problemfelder des neuen Raumordnungsgesetzes und der geplanten Durchführungsverordnungen vorzubringen.
Hinblickend auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit Beginn 2020 und der Erstellung der geplanten Durchführungsbestimmungen sei es äußerst wichtig, sich auszutauschen, so Dr. Gliera. Bereits bei der Ausarbeitung des neuen Landesraumordnungsgesetzes (noch unter LR Theiner) hat sich die VSF eingebracht und konnte durch konkrete Vorschläge auch einige wichtige Änderungen erwirken.
Die VSF kritisiert gerade deshalb aber auch, “dass bei der Erstellung mancher Durchführungsverordnung die erwünschte Einbindung nicht erfolgt ist. Wenn auch die VSF zu partizipativen Diskussionstreffen eingeladen ist, wird diese Vorgangsweise trotzdem bemängelt, da die Entwürfe sehr kurzfristig zugesendet werden, sodass eine inhaltliche Überprüfung und Überarbeitung rein zeitlich oftmals gar nicht möglich ist.”
„Bei der Erstellung der Durchführungsverordnung stellen wir gerne unsere Fachkompetenz zur Verfügung. Schließlich sind es die Freiberufler, welche als erste Anwender des neuen Gesetzes gelten – sei es im Tätigkeitsfeld des Technikers, Wirtschaftsprüfers oder Anwaltes. Wir fördern nach wie vor die Berücksichtigung von Grundwerten. Diese sind Förderung von wirtschaftlichem Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Schutz des privaten Eigentums“, so Dr. Peter Gliera.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer informierte die Anwesenden über die laufenden landesweiten Veranstaltungsreihen, um das neue Gesetz für Raum und Landschaft der Bevölkerung vorzustellen.
Jetzt gehe es darum, mit den Gemeinden, welche künftige eine tragende Rolle spielen, bei Raumordnungsgesetz einen Dialog zu finden. “Vier tragende Säulen sind für die Gemeinden verpflichtend: Mobilitätskonzepte, Tourismuskonzepte, Ensembleschutz und Siedlungsabgrenzung. Besonders die Kriterien der Siedlungsabgrenzung werden für die Gemeinden eine Herausforderung darstellen”, so Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer bestätigte die Komplexität des Gesetzes und der Durchführungsverordnungen und wies darauf hin, dass auch der Bereich Wohnbauförderung in das Assessorat für Raumordnung, Landschafts- und Denkmalschutz einfließen sollte. Sie sei sich bewusst, dass das Raumordnungsgesetz oft in Konflikt mit den verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Interessen steht.
Präsident Dr. Peter Gliera bedankte sich bei Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer für das Kommen und wünscht sich im Interesse der gesamten Bevölkerung, Klarheit, Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei der Gesetzgebung.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zeigte sich überzeugt, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes, vor allem mit vorangegangener Ausbildung der Gemeindevertreter und der neuen Servicestellenleiter, ohne den befürchteten Stillstand, machbar sei.