Von: mk
Bozen – All jene Rentner, die zur Abfassung des Modell RED verpflichtet sind, können selbige ab heute in der Steuerabteilung DGA des ASGB sowie in den Bezirksbüros abfassen.
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob eine eigene Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist, rät der ASGB. Das Renteninstitut überprüft dabei, ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind.
Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED-Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Februar 2019 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU, Bankbestätigung über Zinserträge und Nachweis über eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Rentner, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, erhalten nächstes Jahr vom NISF/INPS eine entsprechende Aufforderung. Bei einem erneuten Versäumnis werden die zusätzlichen Rentenleistungen gestrichen.