Geltungsdauer geht bis zum 31. Dezember

Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauarbeiten 2018 jetzt online

Dienstag, 03. April 2018 | 10:58 Uhr

Bozen – Auf den Internetseiten der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) und der Handelskammer Bozen stehen die aktualisierten Richtpreisverzeichnisse für die Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen für Hoch- und Tiefbauarbeiten in digitalem Format zur Verfügung.

Die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauarbeiten wurden von der Handelskammer Bozen, dem Lvh.Apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, dem Unternehmerverband Südtirol, dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, dem CNA-SHV Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen und dem interdisziplinären Ausschuss der technischen Berufskammern sowie dem Südtiroler Gemeindenverband in Kooperation mit dem Land Südtirol erfolgreich aktualisiert. In der ajourierten Fassung der Richtpreisverzeichnisse wurden insgesamt über 1.400 Positionen neu eingefügt und geändert.

Besondere Beachtung im Bereich Anlagen wurde den neuen Positionen für Wärmepumpen im Kapitel Heizungs- und Kühlanlagen, für Rohrleitungen und der dazugehörigen Wärmeisolierung im Kapitel Sanitäranlagen sowie für elektrische Leitungen im Kapitel Elektroanlagen geschenkt. Außerdem wurde das neue Kapitel für die Sanierung von Rohrleitungssystemen eingeführt.

Das Preisgremium Tiefbau hat insbesondere das Kapitel Erdbewegungen und Abbrucharbeiten, das Kapitel Beton und Stahlbeton in Bezug auf die Expositions- und Mindestfestigkeitsklassen der Betone und das Kapitel Belagsarbeiten weiter vertieft und überarbeitet.

Besondere Neuerungen und neu eingetragene Positionen wurden von Seiten der Arbeitsgruppen des Hochbaus hinsichtlich einiger Positionen für Beton im Einklang mit den minimalen Umweltkriterien (CAM), den Schlosserarbeiten hinsichtlich der Fassaden, den Zimmermannsarbeiten, den Dachdeckerarbeiten und den Verglasungsarbeiten besprochen.

Zur Ermittlung der anerkannten Positionen der Sicherheitskosten gibt es ein separates Verzeichnis, das mit zusätzlichen 164 Positionen ergänzt wurde. Dieses Verzeichnis kann als Grundlage zur Festlegung der Sicherheitskosten herangezogen werden. Es erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung bzw. Ergänzung der Positionen obliegt dem Sicherheitskoordinator in der Planungsphase, individuell für jedes Projekt.

Die Geltungsdauer der Richtpreisverzeichnisse geht bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres, sie können aber übergangsweise bis zum 30. Juni des folgenden Jahres für ausgeschriebene Projekte, deren Genehmigung bis zu diesem Datum bereits erfolgt ist, angewendet werden (Artikel 23 Absatz 16 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50/2016). Falls das Projekt vor diesen Terminen verfasst wurde, kann der einzige Verfahrensverantwortliche mit eigenem Bericht die Aktualität der Bezugspreise überprüfen und bestätigen.

Zur neuen Ausarbeitung wurde mit dem Preiskoordinierungsausschuss der Handelskammer sowie mit den jeweiligen Preisgremien für Hochbauten, Tiefbauten, elektrische Anlagen und Sonderanlagen erfolgreich zusammengearbeitet. Die jeweiligen Preisgremien setzen sich aus Vertreter/innen der Wirtschaftsverbände, der Landesverwaltung, der Agentur für öffentliche Verfahren, der Freiberufler/innen und des Südtiroler Gemeindenverbands zusammen.

Die Richtpreisverzeichnisse stehen auf den Internetseiten der Agentur für öffentliche Verträge und der Handelskammer Bozen, in deutscher und italienischer Sprache sowie in folgenden Formaten zum Download bereit: PDF, XML Standard SIX mit UTF-8 Kodierung, XLS und ODS.

Von: luk

Bezirk: Bozen