Von: mk
Bozen – Laut aktueller Verordnung gelten bekanntlich für 20 Südtiroler Gemeinden vorerst bis 7. Dezember strengere Regeln.
Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesen Gemeinden alle Einzelhandelsbetriebe – Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel – wie üblich geöffnet haben. Die Öffnungszeiten der Geschäfte sind von der Dringlichkeitsmaßnahme nicht betroffen.
„Wir erhalten in diesen Stunden zahlreiche Rückmeldungen aus diesen Dörfern, dass viele Einwohner meinen, die Geschäfte seien entweder geschlossen oder diese müssten um 18.00 Uhr bereits schließen. Die Bevölkerung setzt fälschlicherweise die Einstufung ‚rote Zone‘ gleich mit geschlossenen Betrieben bzw. Lockdown“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser.
Gar einige Handelstreibende spüren seit Inkrafttreten der Verordnung merkliche Umsatz- und Frequenzrückgänge in ihren offenen Betrieben. Mancherorts sind die Umsätze total eingebrochen.
Zudem kursiert auch die Meinung, dass die Bevölkerung aus nicht roten Gemeinden nicht in eine rote Gemeinde fahren dürfe. Dem ist nicht so.