„IT-Masterplan“ des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird umgesetzt

SAIM 2.0: Drei Beschlüsse auf dem Weg zur neuen Gesellschaft

Mittwoch, 17. August 2016 | 17:00 Uhr

Bozen – Was im strategischen „IT-Masterplan“ des Südtiroler Sanitätsbetriebes im April dieses Jahres noch als Ziel festgeschrieben war, wird nunmehr Schritt für Schritt umgesetzt. Die landesweite „Digitale Integrierte Patientenakte“ wird von der SAIM realisiert, der Mischgesellschaft von Sanitätsbetrieb, Insiel Mercato und Datef. Voraussetzung dafür ist allerdings, die SAIM auf eine neue rechtliche, organisatorische und inhaltliche Grundlage zu stellen. Die Direktion des Südtiroler Sanitätsbetriebes verabschiedete am gestrigen Dienstag  gleich drei Beschlüsse, die in diese Richtung weisen.

Zum einen sind dies die „technischen Anforderungen“ an die neue, landesweite „Digitale Patientenakte“. Vereinfacht gesagt ist das ein rund 100 Seiten starkes „Pflichtenheft“, das der Sanitätsbetrieb als Auflage an die SAIM weiterreicht. In diesem Dokument wird detailliert festgehalten, über welche funktionalen und technischen Anforderungen das künftige Krankenhaus-Informationssystem, das Territoriale Informationssystem und jenes der Allgemeinmedizin verfügen muss. Weiters werden auch die nicht-funktionellen Anforderungen (beispielsweise die Auflagen hinsichtlich Datenschutz, Zweisprachigkeit, geistiges Eigentum u.a.m.), das Programm- und Projektmanagement und die Dienstleistungsvereinbarungen (SLA – service level agreements) definiert und beschrieben. Generaldirektor Thomas Schael ist überzeugt, damit eine anspruchsvolle und zukunftsweisende Vorgabe erarbeitet zu haben, die es der SAIM ermöglicht, die Digitale Integrierte Patientenakte nach den Vorstellungen des Sanitätsbetriebes zu erarbeiten. „Der Maßstab“, so Schael, „ist hoch gesetzt. Wir wollen ein neues landesweites Informationssystem, das die Kliniker genauso wie die Bevölkerung überzeugt, gleichzeitig aber auch für uns als Direktion ein Instrument der Planung und Steuerung ist.“

Ein weiterer Beschluss zielt auf die Neuformulierung des Dienstleistungsvertrages zwischen Sanitätsbetrieb und der SAIM. Generaldirektor Thomas Schael erläutert: „Ähnlich wie bei der betriebsweiten Wäscherei WABES benötigen wir einen auf die Zukunft ausgerichteten ‚Wirtschafts- und Finanzplan‘, der die verschiedenen damit zusammenhängenden Aspekte klärt. Bei derartig großen Investitionssummen müssen wir auf maximale Transparenz und absolute Rechtssicherheit setzen.“ Mit der Ausarbeitung dieses Projektteiles wurde die Gesellschaft Iniziativa Cube srl aus Rom beauftragt.

Schlussendlich müssen auch rechtliche Fundamente der Mischgesellschaft SAIM auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bereits im Juni wurde die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von fünf auf drei reduziert. In weiterer Folge sollen nun in Absprache mit den kommerziellen Partnern die Laufzeit der Gesellschaft – aktuell 30 Jahre – reduziert sowie eine Austrittsklausel in das bisherige Statut eingearbeitet werden. Zudem machen neuere gesetzliche Bestimmungen eine Anpassung nötig. Mit der Vertiefung und Analyse der komplexen Materie wurde die römische Anwaltskanzlei Claudio Guccione beauftragt.

Die Beschlüsse der Generaldirektion zur „Neukonfiguration der Verhältnisse zwischen dem Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen und der Gesellschaft SAIM ‚Südtirol Alto Adige Informatik und Medizin Gmbh‘“ werden in diesen Tagen auf der Digitalen Amtstafel des Betriebes veröffentlicht.

Von: luk