"Vorteile im Gesundheitsdienst für noch mehr Menschen“

Sani-Fonds: Mitgliedschaft nun auch für Betriebsinhaber

Freitag, 19. August 2016 | 14:30 Uhr

Bozen – Seit 1. August können die Dienstleistungen des Integrativen Gesundheitsdienstes Sani-Fonds auch von den Betriebsinhabern sowie den Familienmitgliedern des Inhabers und der Angestellten der Handwerksbetriebe in Anspruch genommen werden. Präsident Martin Haller und dessen Vize Michele Buonerba zeigen sich zufrieden: „Damit generieren wir Vorteile im Gesundheitsdienst für noch mehr Menschen.“

Das primäre Ziel von Sani-Fonds ist es, zusätzliche bzw. ergänzende sozio-sanitäre Leistungen zum nationalen Gesundheitssystem anzubieten. Bisher waren die maßgeschneiderten Gesundheitsdienste allerdings nur Arbeitnehmern von Handwerksbetrieben vorbehalten. Seit 1. August 2016 können diese auch Arbeitgeber und deren Familienangehörige in Anspruch nehmen. „Mit der Öffnung ist es möglich, dass außerdem Betriebsinhaber sowie Familienangehörige des Inhabers und der Mitarbeiter in den Genuss der zahlreichen Vorteile kommen“, erklärt Sani-Fonds Präsident Martin Haller. Damit werden die Leistungen für noch mehr Menschen zugänglich gemacht, worüber sich auch Vizepräsident Michele Buonerba freut: „Mit Sani-Fonds haben wir einen Gesundheitsfonds im Handwerk geschaffen, über den einfach und schnell Auszahlungen erfolgen, der die Möglichkeit bietet, sanitäre Strukturen auszuwählen unabhängig davon, ob diese konventioniert sind oder nicht und der eine Institution darstellt, die bedeutende Beiträge im Bereich der Zahn- und Augenmedizin bietet.“

Ein umfassendes Angebot an Leistungen wird auch den Familienangehörigen zuteil. Hierzu zählen nicht zu Lasten lebende Ehepartner, minderjährige Kinder über zwölf Monate, volljährige zu Lasten oder auch nicht lebende Kinder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, volljährige zu Lasten lebende Kinder mit dauernder Invalidität von nicht weniger als zwei Drittel, ohne Altersbegrenzung. Automatisch und ohne Mehrkosten im Versicherungsschutz des Mitarbeiters oder des Inhabers enthalten, sind der zu lastende Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder zwischen null und zwölf Monaten.

Weitere Informationen über die Einschreibemodalitäten und die einzelnen Leistungen sind im Internet unter www.sani-fonds.it angeführt oder können auch via E-Mail an info@sanif-fonds.it oder telefonisch unter 0471 323413 angefordert werden.

 

Von: sr

Bezirk: Bozen