Von: mho
Bozen – Die neuen Tarife treten am 1. Februar in Kraft, es handelt sich um die erste Anpassung seit 1998. Die Kosten für das Gesamtticket werden nicht erhöht.
In ihrer Sitzung gestern (28. Dezember) hat die Landesregierung die Tarife für die ambulanten fachärztlichen Leistungen genehmigt. So steigen etwa die Kosten für eine Erstvisite – diese dauert durchschnittlich 30 Minuten – von derzeit 18,10 Euro auf 25 Euro an. Es handelt sich dabei um die erste Änderung der Tarife seit 1998.
“Es ist mir ein ganz vordergründiges Anliegen, dass die Wartezeiten für die Patienten abgebaut werden”, sagt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Zum einen sei dies natürlich über mehr Personal möglich, zum anderen aber auch über Konventionen mit privaten Einrichtungen. “Diese privaten Einrichtungen können die Leistungen aber nun einmal nur zu einem bestimmten Tarif erbringen”, erklärt sie. Vor allem deshalb sei es jetzt zu dieser Anpassung gekommen. Im Jahr 2016 wurden in den Südtiroler Krankenhäusern insgesamt 97.108 Erstvisiten durchgeführt. “Alle Südtirolerinnen und Südtiroler, die ticketbefreit sind, müssen diese Tarife natürlich nicht entrichten”, betont die Landesrätin. Das seien immerhin 60 Prozent der Bevölkerung. Und auch bei anderen wirke sich die Anhebung kaum aus, da diese Leistung oft mit anderen Leistungen verbunden ist und die Kosten für das Gesamtticket nicht erhöht werden.
Gesamtticket: Für die allermeisten Patienten ändert sich nichts
Angepasst wurden auch die Tarife der Rehabilitations- und Therapieleistungen. Eine Stunde Gehtraining, Lymphdrainage oder Logopädie wird in Zukunft zum Beispiel mit 38,50 Euro verrechnet. “Wir orientieren uns dabei an den Standardkosten der Therapeuten”, sagt Stocker. Bedenke man aber, dass eine Therapie immer aus zumindest sechs Einheiten besteht, würden die Kosten für die allermeisten Patienten nicht ansteigen. Das Gesamtticket werde nämlich auch für diese Leistungen nicht erhöht, betont Stocker. Darüber hinaus würden auch diese Kosten all jene nicht betreffen, die ticketbefreit sind, so die Landesrätin.
Zudem wird im Bereich Rechtsmedizin eine neue Leistung eingeführt: In Zukunft können hier auch die Tests für die Revision oder Bestätigung der Gültigkeit des Führerscheins für bestimmte Kategorien, die eine gezieltere Untersuchung brauchen, etwa für Berufskraftfahrer, durchgeführt werden. Unternehmen zahlen für diese Leistung künftig 60 Euro.
Die Kosten der wesentlichen Gesundheitsleistungen werden regelmäßig anhand der Standardkosten aktualisiert, und zwar basierend auf den folgenden Kriterien: Regelungen der wesentlichen Betreuungsstandards, Kostenlosigkeit oder gerechte Kostenbeteiligung der Patienten, mittel- bis langfristige Nachhaltigkeit des Landesgesundheitsdienstes, Benchmark mit anderen Regionen.
Die neuen Tarife treten am 1. Februar 2018 in Kraft.